Frühzeitig auf Steuererklärung vorbereiten
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-böh- Zwischen 1. Juli und 31. Oktober müssen Grundeigentümer in NRW eine zusätzliche Steuererklärung abgeben. „In dieser Feststellungserklärung werden die Daten abgefragt, die als Grundlage für die komplizierte Berechnung der neuen Grundsteuer dienen“, erklärt Dr. Hans Reinold Horst. Zwar werde die Finanzverwaltung im Mai zum Prozedere informieren.
Der Vorsitzende von Haus & Grund Solingen rät jedoch dazu, sich bereits jetzt vorzubereiten – „es geht um viele Daten, die man nicht einfach so im Kopf hat“. Benötigt werden etwa Gemarkung und Flurstück des Grundstücks sowie die Einheitswertnummer, die dem Grundabgabenbescheid zu entnehmen ist. Informationen zum Bodenrichtwert gibt es im Internet (www.boris.nrw.de). „Für alle Angaben gilt der Stichtag 1. Januar 2022“, betont Horst. Die Erklärung muss über das Online-Portal Elster abgegeben werden. Wer den analogen Weg gehen möchte, muss beim Finanzamt einen Härtefallantrag stellen – hierbei könne Haus & Grund behilflich sein. Die Erklärung selbst könne der Verein nicht übernehmen. Steuerberater sollten bei Bedarf frühzeitig kontaktiert werden.