Prozess

Dreieinhalb Jahre Jugendhaft für Messerstiche in Ohligser Lokal

Die Polizei sicherte in der Nacht zu Sonntag noch mehrere Stunden lang Spuren am Tatort.
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Messerangriff in Ohligser Gaststätte: Am 14. Mai wurde ein Mann lebensgefährlich verletzt.

Am Freitag ist das Urteil des Landgerichts in Wuppertal gegen die vier Angeklagten gefallen.

Von Dirk Lotze

Solingen. Nach lebensgefährlichen Messerstichen in einem Ohligser Lokal soll der Hauptangeklagte (21) für drei Jahre und sechs Monate in Jugendhaft. Er habe sich des versuchten Totschlags schuldig gemacht, lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal. Seine drei mitangeklagten Brüder (29 bis 32 Jahre alt) erhielten Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung durch Schläge und Tritte. Sie sollen jeweils 1800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, um in Freiheit bleiben zu dürfen. Der Vorsitzende Richter erläuterte: „Das Besondere an dem Fall ist, dass sich die Angeklagten einer gezogenen Schusswaffe gegenüber sahen.“

Eine zusätzliche Zeugenvernehmung und einen Ortstermin in Ohligs, die die Verteidigung unmittelbar vor den Plädoyers gefordert hatte, führten die Richterinnen und Richter nicht mehr durch. Im Saal protestierten die Angeklagten dermaßen laut gegen das Ende der Beweisaufnahme, dass das Gericht sämtliche verfügbaren Wachtmeister zusammenzog.

Das Geschehen in der Nacht zum 15. Mai 2022 in dem Lokal wurde von Sicherheitskameras aufgezeichnet. Die Bilder sind Grundlage des Urteils. Demnach erschienen die vier Angeklagten mit zwei Begleitern am späteren Tatort. Der 33 Jahre alte Lebensgefährte der Wirtin empfing sie vor dem Haus. Es soll seit längerem Streit gegeben haben. Die Auseinandersetzung steigerte sich, der später Verletzte ging in einen Gastraum. Im Türrahmen zog er eine scharfe Pistole und versuchte, sie zu laden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Es folgte ein Angriff zunächst durch zwei der Brüder, die anderen kamen dazu. Im gewaltsamen Tumult zog der Jüngste ein Messer und stach mit aller Kraft zu. Er war bei dem Geschehen 20 Jahre und vier Monate alt und damit Heranwachsender nach Jugendstrafrecht. Der 33-Jährige erlitt sieben Stiche in den Oberkörper. Er überlebte durch die Notarztversorgung im Städtischen Klinikum. Der Mann muss sich in einem eigenen Strafverfahren wegen der Pistole verantworten, für die er keine Erlaubnis besaß.

Die Angeklagten sind nicht vorbestraft. Der Älteste hat in seinem letzten Wort vor dem Urteil bestätigt, dass er die Waffe auf sich gerichtet sah und deshalb den Rückzug antrat. Das Gericht folgte dem Staatsanwalt in der Wertung, dass nur der Jüngste von seinem Messer wusste. Zum Angriff entschlossen hätten sie sich jedoch gemeinsam.

Anwälte der Angeklagten werteten den Ablauf als Notwehr ihrer Mandanten. Der Verletzte habe seine Waffe von Anfang an gegen sie einsetzen wollen. Der Anwalt des Verletzten stellte klar: „Mein Mandant wurde beinahe getötet. Zu behaupten, dass er den Angeklagten eine Falle stellen wollte, ist absurd. Wir haben alle das Video gesehen.“

Die drei älteren Angeklagten sind aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Urteil ist noch angreifbar.

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