Haltung der Ziervögel

Das machen Halter von Sittichen oft falsch

Sittiche dürfen nicht alleine gehalten werden und müssen ausreichend viel Platz haben.
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Sittiche dürfen nicht alleine gehalten werden und müssen ausreichend viel Platz haben.

Das Bergische Veterinäramt muss immer wieder einschreiten, um die beliebten Ziervögel zu schützen.

Von Andreas Tews

Solingen. Sittiche, Finken, Kanarienvögel und andere Ziervögel sind als Haustiere beliebt. Doch immer wieder muss das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) einschreiten, weil Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Das Amt ist für die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal zuständig.

Schwerer Fall: Für Aufsehen sorgte das Vorgehen des Kreises Mettmann. Dort wurde einem Mann ein Wellensittich entzogen, weil er ihn alleine und in einem offenbar zu kleinen Käfig gehalten hatte und weil er zudem Auflagen des Amtes nicht eingehalten haben soll. Darum musste er 900 Euro zahlen. Auch in Remscheid, Solingen und Wuppertal habe es in den vergangenen Jahren immer wieder „Fälle der Fortnahme von Vögeln aufgrund nicht artgerechter Haltung“ gegeben, berichtet die Stadt Solingen, bei der das BVLA angesiedelt ist.

Mängel bei der Haltung: Beschwerden zu tierschutzwidriger Haltung von Ziervögeln erreichen das Veterinäramt regelmäßig. Bei nicht artgerechter Haltung spielen nicht nur einzeln gehaltene Vögel eine Rolle. Einschreiten muss die Behörde auch, weil Tiere in unzulässiger Weise vermehrt werden. Daniel Hadrys, Sprecher der Stadt Solingen, berichtet: „Immer wieder treffen die amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVLA auf Ziervogelhalterinnen und -halter, die zu viele Vögel auf zu kleinem Raum halten, diese mit Vogelarten vergesellschaften, die nicht zusammengehören, und aufgrund der Menge dem Anspruch der Tiere nicht mehr gerecht werden können.“

Folgen: Falsch gehaltene Tiere sind nach seinen Angaben oft fehl- oder mangelernährt. Sie zeigen massive Stresssymptome und leiden zudem unter verschiedenen Erkrankungen wie Aspergillose, einer Schimmelpilzerkrankung in den Atemwegen der Vögel. Auch Federrupfen, Selbstverstümmelung, übermäßiges Schnabel- und Krallenwachstum, Milben und verschiedene Viruserkrankungen seien immer wieder zu beobachten. Vögel seien Fluchttiere. Darum zeigen sie laut Hadrys erst sehr spät deutliche Symptome. Den Haltern empfiehlt das BVLA darum, regelmäßig mit den Vögeln einen Tierarzt aufzusuchen.

Vorgehen des Amtes: Werden Mängel festgestellt setze das BVLA zunächst eine Frist, diese zu beheben. Werden die Auflagen nicht eingehalten, drohen je nach Schwere der Mängel Zwangsgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren. In besonders gravierenden Fällen können die Tiere eingezogen werden.

Ratschläge für Vogelfreunde: Bevor man sich einen Ziervogel anschafft, sollte jedermann genau prüfen, ob ein solches Tier zum eigenen Leben passt. Für Informationen empfiehlt das BVLA die Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz.

Dort ist etwa zu lesen, dass Wellensittiche mindestens paarweise gehalten werden müssen. Ihre Voliere sollte genügend Platz bieten. Mindestens sollte diese bei einem Paar eine Grundfläche von 150 mal 60 Zentimeter haben und einen Meter hoch sein. Zudem sollten die Vögel täglich mindestens eine Stunde die Möglichkeit haben, frei zu fliegen.

https://t1p.de/t4hoi
https://www.tierschutz-tvt.de/

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