Gericht
Prozess um „Spaziergänge“: 46-Jährige zahlt freiwillig 500 Euro
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Die Frau gilt weiterhin als nicht vorbestraft und wird nicht verurteilt für das Durchführen einer nicht angemeldeten Versammlung.
Von Dirk Lotze
Solingen. Eine 46 Jahre alte Angeklagte aus Solingen hatte 2021 zu sogenannten „Montagsspaziergängen“ gegen Corona-Schutzmaßnahmen aufgerufen. In der Berufungsverhandlung der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Wuppertal zahlt die Frau zur Wiedergutmachung freiwillig 500 Euro an die Landeskasse. Damit beendet sie den Prozess. Sie gilt weiterhin als nicht vorbestraft und wird nicht verurteilt für das Durchführen einer nicht angemeldeten Versammlung.
Laut Anklage hatte die Frau zwischen August und November 2021 sechs Mal über Handy-Nachrichten in einer Chat-Gruppe eingeladen: Man treffe sich „wie jeden Montag“ an der Klingenhalle, später am Rathaus. Sie habe geschrieben: „Ach, was freue ich mich, ich gehe gleich spazieren. Das soll gut für das Immunsystem sein.“ Einschränkend dazu die Bitte, keine Schilder mitzubringen: Es handele sich um keine Demonstration, sondern um einen „Spaziergang mit Austausch“.
Das Amtsgericht hatte die Angeklagte in einer ersten Verhandlung womöglich fehlerhaft freigesprochen: Es sollten Zweifel bestehen, ob sie Veranstalterin war. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Im Landgericht zitierte der Vorsitzende Richter klarstellend aus der Rechtsprechung zum Versammlungsgesetz: „Veranstalter ist, wer öffentlich einlädt.“ Es komme nicht darauf an, wer organisiert – sondern wer nach außen auftritt.
Eingangs der Sitzung hatte der Vorsitzende ihren Fall zusammengefasst. Staatsanwältin und Verteidigung gab er auf: „Ich unterbreche jetzt und dann gehen bitte alle noch mal in sich.“ Die „Spaziergänge“ waren unangemeldet. Der Rest sei eine Rechtsfrage, stellte der Richter klar, schränkte dabei ein: „Wir sind in einer anderen Situation als 2021.“ Die Einstellung zu Corona habe sich geändert. Durch eine Zahlung zeige die Angeklagte Einsicht. Damit könne das Gericht das Verfahren einstellen; eine Bestrafung hätte sich erledigt. Die Staatsanwältin wandte ein, der zuständige Abteilungsleiter habe eine Einstellung abgelehnt. Dazu konterte der Richter: „Das ist schön, dass der Abteilungsleiter das gesagt hat. Aber was sind seine Gründe?“
Nach der Unterbrechung stimmte die Staatsanwältin dem Gerichtsvorschlag zu.