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Botanischer Garten: Aus diesem Grund sehen Gastronomen die Kuchenlösung skeptisch

Selbst gebackene Kuchen im Botanischen Garten werden mit einem Fähnchen markiert, Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko. Diese Regelung schmeckt allerdings nicht jedem.
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Selbst gebackene Kuchen im Botanischen Garten werden mit einem Fähnchen markiert, Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko. Diese Regelung schmeckt allerdings nicht jedem.

Aus der Gastronomie kommt nach der Kuchenlösung im Botanischen Garten Kritik an der Lebensmittelbehörde.

Von Björn Boch

Solingen. Dass der Kuchenverkauf im Botanischen Garten mit einer Beschilderung – „Verzehr auf eigenes Risiko“ – weiter ermöglicht wird, stößt auch auf Kritik, etwa vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). „Man kann das Lebensmittelrecht nicht mal eben aussetzen, auch wenn es für einen guten Zweck ist. Wir finden das nicht gut, werden aber nicht dagegen vorgehen“, sagt Isabel Hausmann, stellvertretende Geschäftsführerin des Dehoga Nordrhein und zuständig für das Bergische Land. Für die gute und soziale Sache habe der Dehoga Verständnis. „Dennoch würden wir eine andere Lösung begrüßen.“

Wie berichtet, hatte die Stiftung Botanischer Garten nach einer Kontrolle des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) den Verkauf von selbst gebackenem Kuchen einstellen müssen. Damit gingen wichtige Einnahmen für den Erhalt des Gartens verloren. Rechtsdezernent Jan Welzel (CDU) gestattete den Verkauf später wieder. Ein Warnhinweis betont seither, dass einige Kuchen in privaten Küchen gebacken wurden und daher nicht allen üblichen Standards genügen.

Die Dehoga macht ihren Unmut an einem Beispiel fest. Gastronomen würden auf das Genaueste kontrolliert, damit Lebensmittel sicher sind, und dürfen im eigenen Haus Kuchen anbieten. Aber: Niemand darf in der Gastronomie Kuchen zum Mitnehmen kaufen, „weil das wiederum als Handwerk bewertet wird. Da gelten neue Regeln“, so Hausmann.

Der Solinger Koch Benno Sasse, Mitglied im NRW-Vorstand des Verbandes der Köche Deutschland, sieht das ähnlich. „Das ist ein Tritt gegen jeden Unternehmer in der Lebensmittelbranche. Wir Gastronomen dürfen von den Vorschriften keinen Millimeter nach links oder rechts abweichen. Das ist, was mich stört.“ Ein Konditor müsse einen Meistertitel haben, um eine Konditorei aufmachen zu dürfen.

Für den Dehoga betont Hausmann, dass das BVLA, für alle drei Großstädte im Bergischen zuständig, Vorschriften in der Regel sehr streng auslege. „Wir haben gerade wieder einige solcher Fälle im Städtedreieck.“

Der Dehoga würde es daher „gerne sehen, dass das BVLA bei seinen Kontrollen selbstverständlich im Rahmen agiert, aber – auch vor dem Hintergrund des Krisenmodus, in dem sich die Branche befindet – wohlwollend agiert.“ Es gehe nicht darum, Regeln zu ignorieren oder zu brechen – sondern darum, Spielraum zu nutzen, den jede Behörde habe.

Dezernent Welzel sieht keine Überkorrektheit am Werke. „Das BVLA hält sich an Verordnungen und Gesetze, die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erlassen wurden. Da gibt es klare Vorgaben, alles andere wäre Willkür.“

Eingriff nur im Einzelfall und nach umfassender Prüfung

Er stehe hinter den Entscheidungen, die das BVLA, aber auch das Ordnungsamt treffen. „Nur im Einzelfall und nach umfassender rechtlicher Prüfung kann die Verwaltung nach Ermessen eingreifen – wie jetzt beim Kuchenverkauf im Botanischen Garten.“

Zwischen Welzel und Petra Meis, Solinger Dehoga-Vorsitzende und Inhaberin der Gaststätte Rüdenstein, gab es inzwischen ein Gespräch. „Natürlich waren einige Gastronomen verwundert“, erklärt Meis, die betont, privat viel Verständnis für die Regelung im Botanischen Garten zu haben. Welzel habe signalisiert, dass er hilfsbereit sei mit Blick auf besondere Probleme der Gastronomie. Diese Hilfe hätten sie und andere Kolleginnen und Kollegen auch schon im Alltag erlebt, betont Meis.

Bürgerbriefe

Einige Solinger haben ihren Unmut über die Regelung in Schreiben an die Stadt geäußert. „Man könnte meinen, dass wir eine Lösung gefunden haben. Und dann kriegen wir Briefe, die fragen, wer verklagt werden kann, wenn man Bauchschmerzen kriegt von dem Kuchen“, erzählte Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) jüngst in zwei Reden bei Empfängen.

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