Energie

Neue Förderung für Balkonkraftwerke: So können Sie profitieren

Kleine Anlagen, wie die „steckerfertigen Balkon-Fotovoltaik-Anlagen“, flossen nicht in die Erhebung ein.
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Eine Variante einer Balkon-Photovoltaikanlage.

Wie viel die Stadt zahlt, wer berechtigt ist, wo es das Geld gibt.

Von Manuel Böhnke

Solingen. Sie ermöglichen auch Mieterinnen und Mietern, Sonnenenergie zu nutzen: Balkonkraftwerke. Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt die Stadt den Kauf dieser Stecker-Photovoltaik-Anlagen. Damit möchten die Verantwortlichen den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.

Wer profitiert von der neuen Förderung?

Das Angebot richtet sich an Mieterinnen und Mieter ebenso wie an Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen. Sie können mit den Balkonkraftwerken bares Geld sparen, heißt es in einer Mitteilung: „So kann, je nach Nutzung, die produzierte Energie bereits die Grundlast für alle Küchengeräte decken und die Stromrechnung enorm reduzieren.“

Gleichzeitig profitiere das Klima. Die Hoffnung der Verantwortlichen: Photovoltaik-Technologie soll einem größeren Teil der Bevölkerung zugänglich gemacht werden.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Das Programm fördert die einmalige Installation von Balkonkraftwerken mit 200 Euro pro Modul. Die Obergrenze liegt bei 400 Euro für zwei Module pro Haushalt.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Das Förderprogramm läuft bis zum 30. September dieses Jahres. Anträge müssen digital über das Serviceportal der Stadt gestellt werden. Hierzu ist es notwendig, sich im Servicekonto NRW zu registrieren.

Nachzuweisen sind die förderfähigen Kosten durch mindestens ein Angebot. In diesem müssen die geplante Leistung sowie die Anzahl der Module erkennbar sein. Mieter haben das Einverständnis des Vermieters einzuholen sowie ihr Mietverhältnis nachzuweisen, Eigentümer die Eigentumsverhältnisse per Grundbuchauszug zu belegen.

Erfüllt der Antrag alle erforderlichen Kriterien, wird ein Zuwendungsbescheid verschickt. Erst danach ist es erlaubt, das Vorhaben umzusetzen. Um im Anschluss die Mittel abrufen zu können, müssen folgende Informationen vorliegen: Abschlussrechnung, Zahlungsnachweis, Anmeldung des Balkonkraftwerks bei der SWS Netze Solingen GmbH sowie aussagekräftige Fotos der Anlage. Diese Nachweise müssen bis zum 31. März 2024 bei der Stadt eingegangen sein.

Details zum Förderprogramm gibt es auf der städtischen Internetseite.

Wo gibt es weitere Informationen?

Wer technischen Beratungsbedarf hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die Stadtwerke oder ein fachkundiges Handwerksunternehmen wenden. Bei Problemen mit der Antragstellung hilft die Stadt per E-Mail: SteckerPV-Foerderung@solingen.de

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