Flut im Juli 2021
Awo hilft bei Hochwasserschäden
Aktualisiert:
- 0 Kommentare
-
Feedback
schließen
- Weitere
Eigenanteil der Wiederaufbauhilfe.
Viele Geschädigte des Juli-Hochwassers aus dem Vorjahr haben Ansprüche aus dem Wiederaufbaufonds des Landes NRW und des Bundes. Doch der übernimmt maximal 80 Prozent der Kosten. Die Awo berichtet nun: „Solinger Flutopfer können Unterstützung beim Eigenanteil der Wiederaufbauhilfe erhalten.“
Möglich macht das der Awo-Bezirksverband Niederrhein. Dort können nach Angaben des Verbands Hochwassergeschädigte aus Solingen Spendenmittel der Aktion „Deutschland hilft“ unterstützt durch die „Awo International“ beantragen, um auf diese Weise den entstandenen, nicht durch Zahlungen gedeckten Eigenanteil zu kompensieren.
Doch für den Antrag müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe muss bereits gestellt sein. Weitere Voraussetzungen für diese Unterstützung sind, dass Wohnräume – und nicht Geschäftsräume – zerstört wurden oder „die wirtschaftliche Situation die Unterstützung aus Spendenmitteln zulässt. In dem Fall dürfen die Bezüge nicht höher als der doppelte Regelsatz ausfallen oder die den Antrag stellende Person bezieht Sozialleistungen“.
Sofern sich Geschädigte unsicher sind, ob sie die Kriterien erfüllen oder Fragen zum Prozedere haben, bietet die Awo Kontaktaufnahme per E-Mail an. Ebenso für den Wunsch auf das Antragsformular und um zu erfahren, was eingereicht werden muss: hochwasser@awo-niederrhein.de. pm