Landgericht
Angeklagter zahlt 10.000 Euro nach Vergewaltigung
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Die Strafe für den 35-Jährigen wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Von Dirk Lotze
Solingen. Nach einer Vergewaltigung in Solingen hat ein 35 Jahre alter Angeklagter 10 000 Euro an die Geschädigte gezahlt, damit er Bewährung bekommt und in Freiheit bleiben darf. Das Landgericht Wuppertal milderte seine Strafe um zehn Monate auf nun ein Jahr und acht Monate und setzte die Vollstreckung aus, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt; das Urteil ist rechtskräftig. Die Geldübergabe bar am Richtertisch nannte der Vorsitzende Richter beeindruckend und fügte hinzu: „Das ist die richtige Art, so eine Sache zu klären.“
Der Angeklagte hatte vor den Richterinnen und Richtern und der Geschädigten (29) erklärt: „Es tut mir sehr leid.“ Seine Bitte um Entschuldigung nahm die Frau an. Beide verbindet eine Disco-Bekanntschaft und zwei Verabredungen. Ein Anwalt des Mannes hatte zuvor für ihn erklärt: „Das Geschehen hatte eine Eigendynamik entwickelt. Eine Grenze wurde gesetzt und überschritten.“ Laut Feststellungen lernten die Frau und der Mann einander im Februar 2020 in einer Düsseldorfer Diskothek kennen. Sie hätten sich verabredet, eine Bar besucht und seien spazieren gegangen. Erste Zärtlichkeiten habe die Frau abgewehrt, als ihr seine Berührungen zu zudringlich wurden.
Opfer begab sich nach der Tat in psychologische Behandlung
Anschließend sollen beide Handy-Nachrichten ausgetauscht haben. Die Texte liegen dem Gericht vor; der Inhalt ist abschnittsweise widersprüchlich. Die Frau soll erotische Fotos von sich geschickt haben, für die sie als bezahltes Model posiert hatte. Dann hingegen habe sie ihm verdeutlicht, dass er zu weit gegangen sei. Wiederum später habe sie seiner Bitte nach mehr Fotos entsprochen. Es kam zu einem weiteren Treffen. Den Feststellungen zufolge drängte der Mann der 29-Jährigen zum Abschluss in ihrer Wohnung gegen ihren Widerstand ungeschützten Geschlechtsverkehr auf. Für die Tat auf dem Sofa habe er ihren Arm gepackt, dass sie Schmerzen litt.
Durch das Geständnis blieb der Geschädigten erspart, Einzelheiten zu beschreiben. Im Zeugenstand berichtete sie, sie habe sich in psychologische Behandlung begeben und sich für vier Monate in einer Tagesklinik therapieren lassen: „Es hat lange gedauert, bis ich wieder Vertrauen zu einem Mann gefasst habe. Immer wenn ich zu jemandem 'nein' sage, kommt alles wieder hoch.“
Der Angeklagte ist selbstständig und lebt außerhalb, seit Anfang 2022 zusammen mit einer Verlobten. Das Geld für die Wiedergutmachung hat er sich laut eigenen Angaben im privaten Umfeld geliehen. Nicht zu seinen Lasten gerechnet hat das Gericht eine sexuell übertragbare Infektion, wegen der sich die Solingerin nach der Vergewaltigung behandeln lassen musste: Es stehe nicht fest, dass er die Krankheit hatte und dass er bei seiner Tat davon wusste.