Drogenprozess
Angeklagter bekommt vier Monate Haft – auf Bewährung
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Landgericht bestätigt Urteil in einem Drogenprozess.
Von Dirk Lotze
Solingen. In einem Verfahren um falsche Aussage in einem Drogenprozess vor dem Amtsgericht Solingen hat das Landgericht Wuppertal vier Monate Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten (23) bestätigt. Der vorbestrafte Mann braucht die zusätzliche Gefängniszeit ausnahmsweise nicht zu verbüßen: Er erhält Bewährung, weil er Arbeit hat und sich sein sozialer Hintergrund verfestigt. Das Gericht stimmte einer Mitarbeiterin der gerichtlichen Führungsaufsicht zu, die über den Mann mitgeteilt hatte: „Seine Situation ist jetzt völlig anders als während seiner Verurteilung.“
Hintergrund des Verfahrens sind frühere Drogengeschäfte in einem Solinger Hotel. Der heute 23-Jährige war mit zwei Kilogramm Marihuana zum Straßenwert von geschätzt 20 000 Euro am Tatort entdeckt worden. Das Ergebnis war für ihn Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Während seiner Haft musste er als Zeuge gegen einen weiteren Beteiligten aussagen. Seine Angabe damals: Er wisse nicht, was der Andere im Hotel gewollt habe. Das Gericht wertete das als wissentliche Falschaussage.
Im Verfahren dazu gestand der 23-Jährige vor dem Landgericht: „Ich wollte niemanden belasten.“ Die Strafe für die Drogentat habe er bis zum letzten Tag verbüßt. Eine Ausbildung im Gefängnis habe nicht funktioniert: Man habe ihm gesagt, seine schulischen Leistungen seien zu schlecht; er habe keine Chance, die Lehre abzuschließen. Anschließend habe man ihn bis zur Entlassung in den Erwachsenen-Vollzug überstellt. Seit vier Wochen arbeite er für eine Zeitarbeitsfirma als Monteur. Womöglich könne er später in eine Ausbildung wechseln. Schwergefallen sei ihm, sich wieder auf die Freiheit einzustellen: Er habe Angst, unter Menschen zu gehen.
23-Jähriger halte sich an alles, was man ihm aufgebe
Eine Belastung, die viele junge Menschen mit Hafterfahrung hätten, bestätigte die Mitarbeiterin der Führungsaufsicht. Sie kenne über ihre Arbeit inzwischen alle Beteiligten aus den Taten in dem Hotel. Sie gehe davon aus, dass sie sämtlich keinen Kontakt mehr zueinander hätten. Der 23-Jährige halte sich an alles, was man ihm aufgebe.
Der positiven Sicht schloss sich das Gericht an. Eine Geldstrafe sei aber unangemessen, erläuterte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten: „Sie haben die Tat begangen, nachdem sie mehr als zwei Jahre Haft hinter sich hatten. Das hat uns nicht gefallen.“