Gerichtsverhandlung

Messerstecherei in Ohligs: Alle vier Angeklagten sind schuldfähig

Versuchtes Tötungsdelikt in Solingen-Ohligs
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Die Polizei sicherte in der Tatnacht Spuren an der Gaststätte in Ohligs.

Das ist der Sachstand im Prozess nach den lebensbedrohlichen Messerstichen in einem Ohligser Lokal.

Von Dirk Lotze

Solingen. Im Prozess um lebensbedrohliche Messerstiche in einem Ohligser Lokal gelten alle vier angeklagten Brüder aus medizinischer Sicht als schuldfähig. Das bekundete die zuständige psychiatrische Sachverständige im Landgericht Wuppertal. Die Familiengeschichte und die Lebensumstände seien unauffällig.

Die vier Männer im Alter von 22 bis 31 Jahren müssen sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Zwei waren zeitweise auf der Flucht, seit ihren Festnahmen sitzen alle in Untersuchungshaft. Sie sollen am 15. Mai 2022 einen 33 Jahre alten Mann am Tatort im Gastraum des Lokals vorsätzlich mit Stichen in Rücken und Flanken verletzt haben. Das Messer habe der Jüngste geführt, die Übrigen hätten geprügelt. Die Angeklagten geben an, sie hätten sich gegen den Mann gewehrt. Er hatte gegen sie eine Pistole gezogen, das belegen Sicherheitsvideos aus der Gaststätte. Der 33-Jährige ist in einem eigenen Verfahren angeklagt, weil er unerlaubt eine scharfe Waffe bei sich geführt habe.

Hintergrund des Geschehens soll seit langem bestehender Streit gewesen sein. Die Anwälte der Verteidigung haben im Prozess Fotos vorgelegt, wonach der Geschädigte eine Vergangenheit im kriminellen Rockermilieu gehabt haben soll.

Ausdrucke aus Videos zeigendas Geschehen vom Tatort

Die Richterinnen und Richter haben nach Start im Januar das Beweisprogramm durchlaufen, soweit sie es geplant hatten. Zum Abschluss sichteten sie Bilder aus den Ermittlungen, die für das Urteil wesentlich sind: Ausdrucke aus den Sicherheitsvideos, die das Geschehen vom Tatort aus allen Blickrichtungen zeigen, Fotos von Spuren und von Personen. Zu sehen waren der Geschädigte und seine Lebenspartnerin, die zugleich Wirtin des Lokals ist. Beide haben im Prozess geschwiegen. Das war ihr Recht, weil sie den Mann nicht strafrechtlich belasten müssen.

Dazu kamen Fotos der vier Angeklagten mit Detailaufnahmen der Hände, und Bilder der Gäste, die im Zeugenstand ausgesagt haben. Von ihnen weiß man, dass der Verletzte und weitere Personen vor den Stichen in der Tatnacht eine Stimmung hatten, als hätten sie „einen schlechten Tag gehabt“. Mehrere Gäste gaben an, sie hätten nichts mitbekommen – und blieben dabei, obwohl die Videos zeigen, dass sie die Pistole und den Tumult gesehen haben müssen.

Der hauptangeklagte jüngste Bruder kann nach Jugendstrafrecht beurteilt werden, stellte die Gerichtspsychiaterin klar. Dafür spreche, dass er Aussagen zufolge noch abhängig von seinen Eltern lebe. Das gehe bis zur Auswahl der Arbeit und des Umgangs. Er habe aber keine Einschränkung der Schuldfähigkeit – wie seine Brüder.

Das Gericht will am 3. Mai weiter verhandeln. Dann können die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Männer Anträge zur Beweisaufnahme und zum weiteren Prozessverlauf stellen.

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