Vorbereitungen für die Bundesgartenschau
Will die Stadt den Bahnhof in Vohwinkel kaufen?
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Wuppertal. Neben dem Bahnhof würde die Stadt auch weitere Grundstücke in Wuppertal erwerben wollen, wenn die Flächen für die Buga benötigt werden.
Von Christian Töller
Die für 2031 in Wuppertal geplante Bundesgartenschau wirft weiter ihre Schatten voraus – auch in Vohwinkel.
Am 8. Mai soll der Rat über eine Änderung der Vorkaufssatzung Buga entscheiden. Dabei geht es darum, dass sich die Stadt ein Vorkaufsrecht auf verschiedene Flächen sichern möchte, darunter unter anderem auch das Gelände des Bahnhofs Vohwinkel, des Park-&-Ride-Platzes sowie des Supermarkts Akzenta. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die für die Buga benötigten Flächen auch zur Verfügung stehen.
Alle Optionen offen halten
Allerdings gibt es keine konkreten Pläne zum Kauf der genannten Grundstücke, wie die Stadt auf Nachfrage unserer Zeitung betont. „Es geht darum, sich die Option für den Fall offenzuhalten, dass die genannten Flächen eines Tages zum Verkauf stehen sollten“, erklärt Thomas Eiting vom Presseamt. Entsprechende Signale gibt es bislang nicht. In der Beschlussvorlage an den Rat heißt es dazu: „Zielsetzung der Vorkaufssatzung ist es, zum einen die Flächen, die für die Realisierung der Buga erforderlich sind – insbesondere um die Verbindungsachsen zwischen den Veranstaltungsorten und Ankunftsorten zu schaffen – überhaupt erwerben zu können, zum anderen sichert die Vorkaufssatzung der Stadt Wuppertal die Möglichkeit, die Flächen zum Verkehrswert kaufen zu können.“
Grob geschätzter Wert: 3,4 Millionen Euro
Zu den möglichen Kosten im Fall, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, heißt es in der Vorlage, dass „in einem ersten Schritt“ der Wert aller Flächen im Geltungsbereich der Satzung – also nicht nur der oben genannten Flächen – in einer groben Schätzung auf einen Gesamtwert von 3,4 Millionen Euro beziffert werde. Jedoch schränkt die Verwaltung sofort ein, dass die tatsächliche Höhe der Ankaufskosten davon abweichen könne und erst beim konkreten Verkaufsfall feststehe.
Sollte bei einem möglichen Verkauf einer der Flächen im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung ein überhöhter Kaufpreis gefordert werden, würde die Stadt ein konkretes Wertermittlungsverfahren durchführen. Der Verkaufspreis würde anschließend entsprechend festgesetzt. Im konkreten Einzelfall muss der Rat dann noch über die Finanzierung des Ankaufs entscheiden.„Die Flächen sind für die Stadt für die Umsetzung der Buga wichtig“, begründet Eiting die geplante Änderung der Vorkaufssatzung. Dies sei jedoch eine „reine Formgeschichte“.
Entwicklungskonzept für die Buga
Zur geplanten Änderung der Vorkaufssatzung kam es auch „aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Flächenarealen im nördlichen Bereich Tesches“, wie es in der Beschlussfassung für die Ratssitzung heißt. Dadurch musste die Konzeption der Buga durch die überarbeitete Machbarkeitsstudie angepasst werden. Diese beschlossene Fassung der Machbarkeitsstudie sei als städtebauliches Entwicklungskonzept für die Flächen der Buga zu bewerten.
Die Anpassung der existierenden Vorkaufssatzung an den neuen „Flächenumgriff der Buga“ sei daher folgerichtig.