Nach Bahnhof Barmen

Weiterer Bahnhof erhält Videoüberwachung

Die Videoüberwachung ist Teil der Sicherheitsanstrengungen von Bahn, VRR und Bundespolizei.
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Die Videoüberwachung ist Teil der Sicherheitsanstrengungen von Bahn, VRR und Bundespolizei.

Bundespolizei sieht positive Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl.

Von Christian Töller

Wuppertal. Der Hauptbahnhof und der Bahnhof Barmen verfügen bereits über eine Videoüberwachung. Nun soll ein weiterer Bahnhof im Stadtgebiet folgen. „Für die Station Wuppertal-Oberbarmen ist die Installation einer Videoanlage geplant. Da die Planungen noch andauern, können wir derzeit keine weiteren Details nennen“, erklärt ein Bahnsprecher. Laut Dajana Burmann, Pressesprecherin der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf, soll die Installation 2024 erfolgen.

Nach dem Messerangriff in einer Regionalbahn im schleswig-holsteinischen Brokstedt, bei dem zwei Fahrgäste getötet wurden, rückt die Frage nach der Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen in den Mittelpunkt. „Sicherheit hat bei der Deutschen Bahn höchste Priorität“, betont der Bahnsprecher. „Mehr als 180 Millionen Euro gibt die DB jedes Jahr für die Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden aus.“ Einen wichtigen Punkt bei der Frage der Sicherheit stellt die Videoüberwachung dar. Das gilt auch für Bahnhöfe und Züge.

Die Deutsche Bahn entwickele Personal- und Sicherheitskonzepte kontinuierlich weiter und passe sie an aktuelle Situationen an. Dabei orientiere sie sich an Einschätzungen und Bewertungen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. „Videotechnik kommt an Schwerpunkten zum Einsatz“, erklärt der Bahnsprecher.

Zugriff auf gespeicherte Bilder hat nur die Bundespolizei

2020 hatte die Landesregierung beschlossen, bis 2024 jeden dritten Bahnhof in NRW mit Videotechnologie auszustatten. Dafür investiert das Land rund zehn Millionen Euro. Bundesweit sollen nach Auskunft der Bahn bis Ende 2024 alle großen Bahnhöfe entsprechend ausgestattet sein. Insgesamt erhöhen die Bahn und die Bundespolizei die Anzahl der Kameras bis 2024 von derzeit 9000 auf dann 11 000. Die Auswahl der Bahnhöfe treffen dabei DB und die Bundespolizei „nach bahnbetrieblichen und polizeifachlichen Kriterien“, so der Bahnsprecher. „Dabei spielen Fahrgastfrequenz, die Anzahl von Zughalten und die polizeiliche Statistik eine zentrale Rolle.“ Zugriff auf gespeicherte Bilder habe nur die Bundespolizei.

„Für die Bundespolizei ist die Videoüberwachung nach wie vor ein probates Mittel. Sie an erkannten polizeilichen Schwerpunkten einzusetzen, leistet im Rahmen der präventiven Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Sicherheit“, betont Dajana Burmann. „Der wahrnehmbare Einsatz von Videotechnik in öffentlichen Räumen, insbesondere in Kombination mit der sichtbaren Präsenz von Polizeibeamten, ist somit ein geeignetes Mittel, um potenzielle Straftäter abzuschrecken und diese von möglichen Tathandlungen abzuhalten.“ Darüber hinaus werde das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung spürbar gesteigert, Straftäter könnten identifiziert werden. „Außerdem erhöhen Videoaufzeichnungen die Qualität der Beweisführung erheblich und reduzieren den Zeitbedarf für Ermittlungen. Zur effektiven Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei hat sich der Einsatz moderner Videotechnik unverzichtbar bewährt.“ Auch in den Zügen selbst gibt es Videoüberwachung. So habe die DB „die Anzahl der Videokameras in ihren Regional- und S-Bahnzügen auf 50 000 deutlich erhöht“, so der Bahnsprecher. „Über die Ausstattung der Regionalzüge mit Videoüberwachung entscheiden die Aufgabenträger der Bundesländer (Verkehrsverbünde).“

„Positives subjektivesSicherheitsgefühl“

In Wuppertal ist der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zuständig. „Der VRR regelt und gibt den betreibenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Vorgaben für die Ausrüstung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge oder schafft die Fahrzeuge mit den festgelegten Anforderungen selbst an“, erklärt VRR-Pressesprecher Dino Niemann. „Mittlerweile sind nahezu alle Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs im VRR mit Videoschutzanlagen ausgestattet.“ Grundsätzlich könne festgestellt werden, dass die Videoüberwachung bei Fahrgästen und Personal ein „positives subjektives Sicherheitsgefühl“ hervorrufe, so Niemann.

Die Mitarbeiter der EVU und das an Bahnhöfen eingesetzte Sicherheitspersonal erfassen sicherheitsrelevante Vorfälle in der Sicherheitsdatenbank NRW. Daraus gehen jährliche Sicherheitsberichte hervor. Der aktuelle Sicherheitsbericht stellt für das Jahr 2021 landesweit 40 258 sicherheitsrelevante Vorfälle fest, die sich in drei Kategorien aufteilen: Straftaten (67 Prozent), Auffälligkeiten (18 Prozent) und Ordnungswidrigkeiten (15 Prozent).

Bei den Straftaten steht das „Erschleichen von Leistungen“ an erster Stelle, gefolgt von Sachbeschädigungen und Beleidigungen. Körperverletzungen gab es in 620 Fällen.

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