Verkehr

Wuppertal: So soll es weitergehen mit den E-Rollern

Noch sind die E-Roller eher selten im Wuppertaler Stadtgebiet – hier im Luisenviertel – zu sehen.
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Noch sind die E-Roller eher selten im Wuppertaler Stadtgebiet – hier im Luisenviertel – zu sehen. Foto: Bernhard Romanowski

Wuppertaler Verwaltung hat Nutzung und Verleih in Barmen, Elberfeld und Vohwinkel reglementiert.

Von Bernhard Romanowski

Wuppertal. Nicht ganz ein Jahr ist es her, als die Stadtverwaltung Wuppertal vom Rat den Auftrag erhielt, mit den Anbietern von Pedelecs und Elektro-Kleinstfahrzeugen über eine Sondernutzungserlaubnis und eine Kooperationsvereinbarung für das Stadtgebiet zu verhandeln. Beides liegt nun vor und kann in den zuständigen Gremien entschieden werden.

In einer schriftlichen Beschlussvorlage für die Wuppertaler Politik schreibt die Stadtverwaltung: „Pedelecs und Elektro-Tretroller-Verleihangebote sind in NRW gesetzlich gewünscht. Dies ist im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in den Paragraphen 28 und 30 festgehalten.“ Demzufolge solle die Nutzung von Elektro-Kleinstfahrzeugen wie die E-Roller, auch Elektro-Scooter genannt, nicht durch kommunale Satzungen so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird. Die Angebote zur Nutzung solcher Vehikel sei daher aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen über Auflagen zu reglementieren, aber grundsätzlich zuzulassen. „Erfahrungen aus dem Betrieb von nicht-stationären Verleihsystemen in anderen Städten sind in die Werke eingegangen“, so schildert es Jakob Hamborg von der städtischen Fachabteilung.

Hierzu hat man sich ein Beispiel an Düsseldorf und Solingen genommen. In Wuppertal geht es erst einmal um die Innenstadtbereiche in Barmen, Elberfeld und Vohwinkel, die für Abstellflächen in Betracht kommen.

Es werden Sperr- und Parkzonen für die Roller eingerichtet

Erkenntnisse aus dem Betrieb in der Wuppermetropole sollen kontinuierlich aufgenommen werden, und wenn nötig, will die Verwaltung wirksam nachsteuern, indem sie die Vertragswerke entsprechend anpasst. „Insbesondere die ausgewiesenen Park- und Sperrzonen werden nach der Einführung einem stetigen Controlling der Einhaltung und Nutzung dieser Zonen unterzogen und werden zeitnah den aktuellen Gegebenheiten angepasst“, so Hamborg.

Die Sondernutzungserlaubnis sowie die ergänzende Kooperationsvereinbarung für Verleihsysteme, die nicht-stationär, neudeutsch „free-floating“, sind, wurden gemäß der Verhandlungsvorgaben und mit Blick auf bewährte Vertragswerke anderer Städte ausgearbeitet, verwaltungsintern abgestimmt und rechtlich geprüft, so teilt die Fachabteilung mit.

Pedelecs und E-Tretroller als sogenannte Sharing-Angebote sollen in einer einjährigen Pilotphase genehmigt werden, um die Nutzung zu erproben. „Auch während der Pilotphase sind Anpassungen möglich, um bei auftretenden Problemen umgehend reagieren zu können“, sagt Hamborg. Nach Abschluss der Pilotphase sind eine umfassende Bewertung und bei Bedarf Änderungen an den Vereinbarungen vorgesehen.

Fahrradfahren mit elektrischer Unterstützung erfreue sich in Wuppertal immer größerer Beliebtheit, so die Verwaltung. Der Anschaffungspreis eines Pedelecs sei für viele Personen eine Hürde. Mit einem Verleihsystem könne der Zugang zur klimafreundlichen Mobilität erhöht und die Nutzung von Autos reduziert werden. Parkzonen für die Elektrofahrzeuge sind in Vohwinkel auch vor dem Park-and-Ride Platz am Bahnhof, an mehreren Stellen im Bereich der Kaiserstraße und des Kaiserplatzes sowie an der Bahnstraße vorgesehen. Die Vohwinkeler Politik sieht das grundsätzlich positiv, fordert aber, dass die Stadt von den Sharing-Anbietern eine Sondernutzungsgebühr erhebt. „Das ist für die Kostendeckung unumgänglich“, findet Bezirksbürgermeister Georg Brodmann (SPD) und verweist auf die hohen Einnahmen der entsprechenden Firmen und den Planungsaufwand der Verwaltung. „Den kann es nicht zum Nulltarif geben.“

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