Polizeibekannter Täter

27-Jähriger fährt ohne Führerschein

Das Landgericht in Wuppertal.
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Das Landgericht in Wuppertal.

2017 zündete der Angeklagte unter anderem in Gräfrath Strohballen an. Nun muss er wegen eines anderen Delikts eine Geldstrafe zahlen.

Von Dirk Lotze

Remscheid. Gerichtsbekannt ist ein 27 Jahre alter Angeklagter nach serienweiser Brandstiftung an Strohballen auf Feldern in Remscheid, Solingen und Wermelskirchen im Jahr 2017: Er war mit einem älteren Mitangeklagten unterwegs gewesen und fuhr ohne Erlaubnis in nicht zugelassenen und unversicherten Autos durchs Bergische Land.

Das Ziel war, gemeinsam die Tage zu verbringen und zu grillen. Sie sorgten aber für mehrere Feuerwehreinsätze.

In einem neuen Prozess ging es für den 27-Jährigen nun um eine Fahrt mit einem Motorrad in Remscheid – erneut ohne Führerschein.

Vor dem Landgericht in Wuppertal nahm der Mann seine Berufung gegen die Geldstrafe zurück. Der Gelegenheitsarbeiter und Vater eines kleinen Kindes muss 1350 Euro zahlen, sein Einkommen von drei Monaten. Der Vorsitzende Richter hatte ihm verdeutlicht, sein Fall sei aussichtslos, das Urteil milde: „Die Strafe wurde mit Absicht so bemessen, dass Ihre Bewährung aus der früheren Verurteilung nicht widerrufen wird.“

Was wird dem Mann zur Last gelegt?

Den nun rechtskräftigen Feststellungen zufolge befuhr der 27-Jährige am 18. Januar 2022 mit einem Motorrad die Bliedinghauser Straße. Die Polizei beobachtete ihn, wie er an einer Stelle mit Tempo 50 gleichauf mit den Autos fuhr. Seine jüngste Verurteilung lag da drei Wochen zurück.

Bei der Kontrolle soll der Mann gesagt haben, es handele sich um ein Mofa, das auf 25 Kilometer pro Stunde gedrosselt sei. Das dürfe er fahren. Er habe das Fahrzeug kurz zuvor gekauft, es sei seine erste Fahrt. Der Tacho funktioniere nicht, er habe aber die Geschwindigkeit mit seinem Handy über GPS gemessen: Mehr als 30 Kilometer pro Stunde schnell sei er nicht gefahren.

27-Jähriger muss Anwalts- und Gerichtskosten tragen

Eine Erklärung, die das Amtsgericht Remscheid in der ersten Verhandlung zurückgewiesen hatte: Zu dem Kauf gibt es keine Unterlagen, die Fahrzeugpapiere mit der angeblichen Drosselung hat der Angeklagte nie vorgelegt. Das Messen mit dem Handy im fließenden Verkehr wäre für sich schon ein weiterer Verstoß. Umgekehrt gibt es zum gefahrenen Tempo Aussagen von Polizisten.

Der Staatsanwalt stellte klar: „Was noch gar nicht berücksichtigt wurde, ist die enorme Rückfallgeschwindigkeit.“ Also die Zahl früherer Verstöße. Das brachte die Wende. Der Angeklagte beendete das Verfahren, indem er die Strafe annahm. Er muss zusätzlich seinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen.

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