Gemeindefinanzierung
Wuppertal will sich 14,6 Millionen Euro einklagen
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Wuppertal. Der Kämmerer musste zuletzt Ausgaben für Digitalisierung, Radwege und Nahverkehr streichen.
Von Anne Palka
Wie das Land NRW Geld an die Städte und Gemeinden verteilt, ist gesetzlich geregelt. Doch dieses Gesetz hat sich für 2022 verändert. „Nun fließt mehr Geld in Richtung von kreisangehörigen Gemeinden, weniger in Richtung von kreisfreien Städten“, sagt Wuppertals Kämmerer Stefan Kühn. Die Städte klagen nun dagegen. Sie argumentieren, dass kreisfreie Städte mehr Aufgaben erfüllen und größere finanzielle Belastungen haben: zum Beispiel durch soziale Leistungen und Infrastruktur, die im ländlichen Raum nicht vorgehalten wird. Das müsse bei der Verteilung des Geldes berücksichtigt werden.
Ist Wuppertals Klage erfolgreich, rechnet Stefan Kühn mit einer Rückerstattung von 5,6 Millionen Euro für 2022 und für 2023 mit 9 Millionen Euro, zusammen also 14,6 Millionen Euro. „Dabei geht es also nicht um Petitessen“, sagt er.
Eine Rückerstattung würde die Haushaltssituation sofort verbessern. Als der Verwaltungsvorstand den Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 überarbeitete, weil er unter anderem durch die steigenden Energiekosten immer knapper wurde, strich er Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 5 Millionen Euro wieder heraus: für Digitalisierung, für Personal, das den Ausbau von Radwegen und des öffentlichen Nahverkehrs plant, für Jugendsozialarbeit, für Ersatzpflanzungen von durch Trockenheit geschädigten Bäumen. Es sei zu hoffen, dass das Gericht entscheide, dass es beim alten System der Geldverteilung bleibt, sagt Stefan Kühn.
Klagen gegen zwei Bescheide vom Land
Die Stadt klagt zweifach gegen das Land Nordrhein-Westfalen, jeweils gegen den Bescheid, wie viel Geld sie 2022 und 2023 zugewiesen bekommt. Außerdem gibt es eine Verfassungsbeschwerde, zusammen mit anderen Städten. Diese ging im Dezember beim Verfassungsgerichtshof ein. Unterstützt wird das vom Städtetag NRW. Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal klagen stellvertretend für alle kreisfreien Städte in NRW wegen einer Ungleichbehandlung im kommunalen Finanzausgleich des Landes.