Urteil

Geldstrafe nach Eierwurf auf Baerbock

Ministerin Annalena Baerbock bei ihrem Wahlkampfauftritt in Wuppertal.
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Ministerin Annalena Baerbock bei ihrem Wahlkampfauftritt in Wuppertal.

Das Urteil gegen eine Frau ist jetzt rechtskräftig.

Wuppertal. Weil sie bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen vor einem Jahr, am 8. Mai 2022, in Wuppertal ein rohes Ei in Richtung Außenministerin Annalena Baerbock geworfen hat, ist eine Frau nun zu einer Geldstrafe von 15 Euro à 30 Tagessätzen, also 450 Euro, verurteilt worden. Der Wurf hat Baerbock nicht getroffen.

Die Angeklagte hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, dieser wurde vom Gericht abgelehnt. Somit ist der Strafbefehl nun rechtskräftig. Das bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts Wuppertal auf WZ-Nachfrage am Montag, 8. Mai. Baerbocks Auftritt auf dem Laurentiusplatz am 8. Mai 2022 war Teil des Landtagswahlkampfs der Grünen. Rund 450 Menschen besuchten die Veranstaltung. Am Rande gab es auch Proteste von etwa 150 Demonstranten, die sich vor allem gegen die Ukraine-Politik der Grünen richteten.

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