Bergisch
Cronenberg steht bald unter Denkmalschutz
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Wuppertal. Satzungsverfahren wird Novellierung des Gesetzes angepasst.
Von Katharina Rüth
Eine Denkmalbereichssatzung soll künftig den historischen Ortskern von Cronenberg und eine Gestaltungssatzung sein typisches Erscheinungsbild schützen. Der Beschluss dafür durch die Politik war bereits auf dem Weg. Wegen einer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes startet das politische Prozedere nun erneut. Trotzdem kann der Schutz bereits Ende Mai wirksam werden. Das beschlossen die Politiker der Bezirksvertretung auf Anraten der Fachverwaltung.
Schon 1990 hatte der Rat die Untere Denkmalbehörde beauftragt, eine Denkmalbereichs- und eine Gestaltungssatzung für Cronenberg zu erarbeiten. 30 Jahre später war das endlich gelungen: Im Mai 2021 konnte die Stadtverwaltung das Regelwerk vorstellen, das das Planungsbüro Stadtguut nach Analyse der Gegebenheiten in Cronenberg entwickelt hatte.
Der Rat beschließt am 8. Mai, Schutz wird ab 24. Mai wirksam
Geschützt werden sollen danach historische Straßen- und Wegeverläufe, Grün- und Freiräume, die im Ortskern kleinteilige Struktur der Grundstücke sowie die typische Bebauung – etwa die Fachwerkbauten im Ortskern und die villenartigen Wohnhäuser an den Ausfallstraßen. Bauten und Umbauten im Bereich der Satzung müssen danach künftig von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Die Gestaltungssatzung legt darüber hinaus Regeln für das Erscheinungsbild fest, etwa, dass Fassaden weiß bis schiefergrau sein sollen, Fensterläden laubgrün und auch für Werbeanlagen wie Ladenschilder gibt es Vorgaben. Die Gestaltungssatzung soll außerdem für Bauvorhaben am Rande des Ortskerns gelten, in denen die Denkmalbereichssatzung nicht mehr greift.
Im September 2021 beschloss der Rat, beide Satzungen aufzustellen und sie im Oktober 2021 für die Öffentlichkeit offenzulegen. Nach Würdigung von Anmerkungen aus der Bürgerschaft sollten beide Satzungen endgültig beschlossen werden und in Kraft treten. Doch im April 2022 wurde ein neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen, wodurch sich die rechtlichen Grundlagen änderten. Weil hinreichende Überleitungsvorschriften fehlen, sei es, so die Stadtverwaltung, nicht sicher, ob das mit altem Recht begonnene Verfahren nach neuem Recht beendet werden darf.
Daher sollen nun Aufstellung und Offenlegung der Denkmalbereichssatzung nach neuem Recht erneut beschlossen werden. Ein Vorteil sei, darauf weist die Stadtverwaltung hin, dass nach dem neuen Gesetz die Schutzwirkung für den Denkmalbereich schon eintritt, sobald der Offenlegungsbeschluss bekannt gemacht wird. Dieser vorläufige Schutz würde nur entfallen, wenn die Denkmalbereichssatzung nicht binnen zwei Jahren in Kraft tritt.
Nach der erneuten öffentlichen Auslegung wird die Stadt eingegangene Stellungnahmen mit der Oberen Denkmalbehörde erörtern, um anschließend dort auch die Genehmigung der Satzung zu beantragen. Die Gestaltungssatzung kann bereits jetzt endgültig beschlossen werden.
Bezirksbürgermeisterin Miriam Scherff (SPD) berichtete, dass sie nachgefragt habe, warum sich das Vorgehen zuletzt wieder verzögert habe. Die Erkrankung eines Mitarbeiters soll dazu geführt haben, dass sich nach der Offenlegung längere Zeit nichts tat. Jetzt aber soll es weitergehen. Dem vorgeschlagenen Vorgehen, die geplante Satzung erneut offenzulegen, stimmten die Bezirksvertreter einstimmig zu. Den eigentlichen Beschluss zu Aufstellung und Offenlegung trifft der Rat voraussichtlich am 8. Mai. Wirksam werden könnte der Schutz dann ab dem 24. Mai, auch wenn die Satzung voraussichtlich erst im vierten Quartal des Jahres in Kraft tritt.