Vorerst keine Gefahr

Asbest in Wohnungen? Mieter sind verunsichert

Das Thema Asbest ploppt in Uellendahl auf.
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Das Thema Asbest ploppt in Uellendahl auf.

Wohnungsbaugesellschaft bietet Hilfe an.

Von Anne Palka

Wuppertal. Die Mieter der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) haben Post bekommen. Ein „Hinweis zum Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien“. Einige Bewohnern der Häuser am Domagkweg in Uellendahl hat das verunsichert, sie machen sich in einem anonymen Schreiben Gedanken um ihre Gesundheit und erheben schwere Vorwürfe.

Daniel Bruder, Ressortleiter für Immobilienmanagement bei der GWG, beruhigt: Es gebe keinen konkreten und allgemeinen Nachweis von Asbest in den Gebäuden am Domagkweg, sondern ein generelles Risiko. Die GWG habe den Brief vorsorglich an alle Mieter verschickt, die in bestimmten Häusern wohnen: „Asbest ist ein Stoff, der in den 60er- und 70er-Jahren intensiv verbaut wurde“, bis in die 90er-Jahre hinein. Solange die Wohnungen vermietet sind, können die Mitarbeiter nicht einfach überprüfen, ob das im Einzelfall so ist. Wenn eine Wohnung leer wird, überprüfe die GWG zusammen mit Fachfirmen, ob es Verdachtsmomente gibt. Schwarzen Kleber unter Fliesen beispielsweise. Wenn es einen solchen Verdacht auf Asbest gibt, werde die Wohnung von Experten saniert, mit einer Schleuse und weiteren Schutzmaßnahmen, bevor weitere Arbeiten durchgeführt werden.

Die GWG informiert ihre Mieter darüber, dass Asbest keine Gefahr darstellt, solange die Fasern fest verbaut sind. Zum Beispiel in Kunststofffliesen, Fliesenkleber, Fensterbänken, Balkonbrüstungen, Putz und Spachtelmasse. Die „Entfernung oder Bearbeitung“ solcher Bauteile sei „aus Gründen der Vorsorge nicht gestattet“, steht in dem Brief der GWG, „und falls nötig nur von durch uns zu beauftragende Spezialunternehmen auszuführen. Damit weiterhin keine Gefährdung besteht, dürfen die genannten Bauteile keinesfalls beschädigt werden. Es dürfen daher weder durch Sie noch durch Handwerker Arbeiten durchgeführt werden, die die Substanz der Bauteile beschädigen.“

„Recht auf gesundes Wohnumfeld“

Darin sieht der Mieter, der das anonyme Schreiben als Reaktion verfasst hat, eine „erhebliche und wissentliche Einschränkung des Wohnens auf Kosten der Mietparteien“. Ohne Genehmigung sei es nicht mehr möglich, eine Einbauküche zu beauftragen, eine Gardinenstange anzubringen, ein Regal zu montieren oder eine Lampe an die Decke zu schrauben. Er droht mit einer Klage: „Wir haben ein Recht auf ein gesundes Wohnumfeld.“ Außerdem wirft er der GWG vor, Elektro- und Sanitärfirmen nicht informiert zu haben, weil er beobachtet habe, dass die Handwerker ohne sichtbare Schutzmaßnahmen gearbeitet haben.

Daniel Bruder erklärt, dass vor Arbeiten in Häusern, in denen grundsätzlich Asbest verbaut sein könnte, geprüft werde, ob es einen konkreten Verdacht gibt. Wenn Mieter Arbeiten durchführen wollen, rät er: „Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir helfen.“ Die GWG arbeite mit langjährigen und spezialisierten Partnern zusammen. „Wenn es einen Verdacht gibt, sind wir jederzeit bereit, weiter zu unterstützen. Tatsächlich kommt das sehr, sehr selten vor.“

Das Risiko sei gering – doch auch dieses geringe Risiko wolle die GWG nicht eingehen. Deshalb seien die Informationen an alle Mieter verschickt worden, die potenziell betroffen sein könnten. Es lasse sich nämlich nicht mit Sicherheit zurückverfolgen, in welchen Gebäuden wirklich Asbest steckt und in welchen nicht. Wenn die GWG ein Haus schon lange besitzt, sei das teilweise möglich, sagt Daniel Bruder. Wenn eins jedoch erst später erworben wurde, als schon Asbest verbaut worden sein könnte, sei das schwieriger. Und ein Risiko gehe von Einbauten aus, die Mieter während der Asbest-Zeit selbst vorgenommen haben.

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