Lücke im IT-System

Lufthansa warnt: Warum Sie den Boarding-Pass wie Bargeld behandeln sollten

Lufthansa-Chef Carsten Spohr weist darauf hin, dass Passagiere gut auf ihre Bordkarte aufpassen sollten. Offenbar wurde er Opfer einer Lücke im eigenen IT-System.

Flugpassagiere sollten ihren Boarding-Pass immer nah bei sich halten. Nicht nur, weil er beim Betreten des Flugzeugs vorgezeigt werden muss, sondern auch, weil darauf sensible Daten enthalten sind. Darauf wies kürzlich der Lufthansa-Chef Carsten Spohr laut einem Spiegel-Bericht hin. Er selbst wurde offenbar Opfer eines Schlupflochs im IT-System.

Der QR-Code enthält sensible Daten der Airline-Kunden.

Sensible Daten geklaut: Lufthansa informiert über Schlupfloch bei Bordkarten

Über den QR-Code auf dem Boarding-Pass des Vorstandsvorsitzenden ist es demnach Fremden gelungen, Zugang auf seine Daten zu erhalten – darunter seine E-Mail-Adresse und seine Handynummer. Neben Informationen über den konkreten Flug lassen sich aus einer Bordkarte außerdem auch die Servicekartennummer von Vielfliegern herauslesen. Zusammen mit dem Nachnamen des jeweiligen Kunden haben Fremde theoretisch die Möglichkeit, auf der Lufthansa-Webseite die betreffende Buchung herauszufiltern, Bordkarten zu drucken oder die Versandart für die Einsteigedokumente zu ändern, so der Bericht. Eine zusätzliche PIN braucht es demzufolge nur für das Einloggen ins Nutzerprofil des Kunden. Dem Unternehmen sei das Schlupfloch laut Spiegel bekannt und bestätigt, dass sich Handynummern oder E-Mail-Adressen auslesen lassen, sofern diese hinterlegt sind.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Lufthansa: Boarding-Pass sollte wie Bargeld gehütet werden

Ein Sicherheitsrisiko liege laut einem Lufthansa-Sprecher zwar nicht vor, allerdings arbeite das Unternehmen über eine Geschäftseinheit namens „Digital Hangar“ an neuen Standards für die Industrie. Der Schutz der Daten liege jedoch in den Händen der Kunden: „Wir empfehlen unseren Fluggästen, grundsätzlich sehr sorgsam mit den Flugdokumenten umzugehen. Sie sind wie Bargeld zu behandeln.“

Rubriklistenbild: © Malte Christians/dpa

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