Corona-Pandemie

Aida-Kundin stinksauer über abgesagte Kreuzfahrt-Reise: „Indiskutabel“

Die AIDAblu der Reederei Aida Cruises kommt ohne Passagiere im Ostseebad Warnemünde an, zuvor war bereits die AIDAmar eingelaufen.
+
Das Kreuzfahrt-Unternehmen Aida hat in der Corona-Pandemie mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Eine Aida-Kundin reagiert empört auf die Absage ihrer Kreuzfahrt-Reise: Doch nicht die Absage selbst, sondern die Informationspolitik regt sie auf.

  • Aida musste die ersten Reisen nach dem Neustart der Kreuzfahrt-Saison* wieder absagen.
  • Eine Kundin wurde darüber offenbar gar nicht informiert.
  • Auf Facebook bezeichnet sie dieses Vorgehen als "indiskutabel".

Die Kreuzfahrt-Riesen Aida und TUI Cruises sind durch die Corona-Krise stark ins Wanken gekommen. Nachdem über Monate sämtliche Reisen abgesagt werden mussten, ist nun auch der Neustart der Kreuzfahrt-Saison bei beiden Reedereien misslungen: Schon die ersten geplanten Reisen fielen gleich wieder ins Wasser. Auch die Reise einer Aida-Kundin, die am 16. August starten sollte, hat das Kreuzfahrt-Unternehmen gestrichen - allerdings wurde die Frau darüber offenbar gar nicht richtig informiert.

Aida-Kundin empört über fehlende Kommunikation der Reederei

„Die Informationspolitik seitens Aida ist echt indiskutabel“, schrieb sie am 10. August auf der Facebookseite des Kreuzfahrt-Unternehmens. „Hab gestern noch mit der Hotline telefoniert, wo man mir sagte, dass ich meine Reiseunterlagen heute bekäme.“ Doch offenbar wurde die Reise kurz danach abgesagt, ohne dass sie davon Bescheid wusste: „Ich habe bisher keine offizielle Absage für meine Fahrt ab 16.08., kann mich aber schon nicht mehr bei MyAIDA einloggen, was gleichbedeutend mit einer Stornierung ist.“ Auf der Homepage von Aida sei zu diesem Zeitpunkt der letzte Stand der Dinge noch vom 3. August gewesen. „Dass Reisen abgesagt werden, ist das eine, dass man es von Aida selber zuletzt erfährt etwas anderes.“

Kundin wütend über fehlende Absage: Aida entschuldigt sich für Verzögerungen

Das Social-Media-Team von Aida reagiert umgehend auf die Beschwerde und antwortete der Frau unter dem Beitrag: „Vielen Dank für die offenen Worte. Wie die aktuelle Entwicklung zeigt, sind noch nicht in allen Reisedestinationen Europas die Voraussetzungen für ein sicheres Reisen gegeben. Daher müssen wir aufgrund der aktuellen Lage leider die Unterbrechung der Kreuzfahrtsaison bis zum 30. September 2020 verlängern." Ausgenommen seien hiervon nur die Abfahrten ab dem 6. September ab Kiel.

Des Weiteren entschuldigt sich die Reederei bei der Frau für die Unannehmlichkeiten: „Wir bedauern sehr, dass die übrigen Reisen leider nicht wie geplant stattfinden können. Alle Gäste, deren Reise nicht durchgeführt werden kann, werden umgehend persönlich informiert. Die Bearbeitung der Buchungen erfolgt chronologisch nach Abreisedatum. Wir bitten um dein Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.“ *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Corona-Krise: Erste deutsche Kreuzfahrtmarke insolvent - alle Reisen abgesagt.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Flugbegleiterin empfiehlt: Immer einen Schuh in den Hotelsafe legen
Flugbegleiterin empfiehlt: Immer einen Schuh in den Hotelsafe legen
Flugbegleiterin empfiehlt: Immer einen Schuh in den Hotelsafe legen
„Niemals etwas in die Sitztaschen stecken“: Warum, erklärt eine Flugbegleiterin
„Niemals etwas in die Sitztaschen stecken“: Warum, erklärt eine Flugbegleiterin
„Niemals etwas in die Sitztaschen stecken“: Warum, erklärt eine Flugbegleiterin

Kommentare