Corona-Maßnahmen

Ende der Impfpflicht: Große Kreuzfahrtreederei nimmt ab September auch Ungeimpfte mit

Die Norwegian Encore der Reederei Norwegian Cruise Line.
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Alle Schiffe der Norwegian Cruise Line erlauben ab Anfang September wieder die Mitfahrt von ungeimpften Gästen.

Während viele Urlaubsländer ihre Corona-Maßnahmen gelockert haben, herrscht auf vielen Kreuzfahrtschiffen noch die Impfpflicht. Eine Reederei will das nun ändern.

In vielen Ländern spielt die Corona-Pandemie kaum noch eine Rolle. Einreise-Regeln wurden aufgehoben, die Maskenpflicht ist entfallen und es braucht auch keinen Nachweis mehr über eine Impfung, Genesung oder Testung. Anders sieht es aktuell noch bei den meisten Kreuzfahrtreedereien aus. Sowohl Aida als auch Tui Cruises verlangen, dass Passagiere ab 12 Jahren vollständig geimpft sind. Tui Cruises hat sogar erst kürzlich wieder die Maskenpflicht eingeführt.

Impfpflicht abgeschafft: Norwegian Curise Line lockert Corona-Regeln

Eine große Kreuzfahrtreederei schlägt aber nun einen anderen Weg ein: Die Norwegian Cruise Line erlaubt für alle Abfahrten ab dem 3. September wieder die Mitreise von ungeimpften Passagieren. „Die Welt öffnet sich wieder und lockt mit Reisen an unsere Lieblingsziele. Infolgedessen haben wir unsere Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle aktualisiert, um diese noch besser an die Protokolle der Reise-, Freizeit- und Gastgewerbebranchen weltweit anzupassen“, heißt es auf der Webseite des Unternehmens. Ganz ohne Auflagen dürfen Gäste ohne Impfschutz aber nicht mitreisen. Ungeimpfte Passagiere über 12 Jahren müssen einen negativen PCR- oder Antigenschnelltest vorlegen, der vor der Einschiffung maximal 72 Stunden alt ist. Gäste unter 12 Jahren müssen keine besonderen Maßnahmen beachten. Außerdem weist die Reederei darauf hin, dass in bestimmten Ländern andere Regeln gelten können. Das heißt, Passagieren kann die Einschiffung verweigert werden, wenn sie nicht die länderspezifischen Maßnahmen erfüllen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Kreuzfahrten mit Norwegian Curise Line: Diese Regeln gelten noch bis zum 2. September

Bis zum 2. September gelten aber noch strengere Regeln: Gäste ab 12 Jahren müssen bei einer Abfahrt in einem US-Hafen mindestens zwei Wochen vor der Einschiffung über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Alle Reisenden ab 6 Jahren benötigen entweder einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, oder einen negativen Antigenschnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über eine Genesung vorgelegt werden. Passagiere bis fünf Jahren sind von den Corona-Maßnahmen ausgenommen. Ausnahmen sind Reisen nach Bermuda oder Kanada – hier gelten strengere Regeln. Bei einem Start der Kreuzfahrt ab Piräus in Griechenland brauchen alle Reisenden ab 12 Jahren bis zum 2. September einen vollständigen Impfschutz sowie einen negativen Corona-Test oder ein Genesungszertifikat. Das Maskentragen an Bord des Schiffes ist aktuell optional.

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