Vorbereitung ist alles

Vom Landgang bis zu den Tickets: Mitarbeiterin verrät, was Kreuzfahrt-Passagiere alles falsch machen

Nach der Buchung einer Reise ist die Freude erst einmal groß. Wer jedoch noch nie eine Kreuzfahrt gemacht hat, sollte sich vorher gut informieren, denn es gibt Stolperfallen.

Jeden Tag an einem anderen Ort aufwachen, eine große Auswahl an Aktivitäten und wenig Planungsstress: Eine Kreuzfahrt klingt sehr verlockend, wenn es darum geht, so viel wie möglich in kürzester Zeit zu sehen und zu erleben. Ein so großes Unternehmen sollte aber dennoch gut geplant sein, wie eine langjährige Kreuzfahrt-Mitarbeiterin Sharon Waugh in einem Beitrag auf dem englischsprachigen Online-Portal Insider findet. Zu viele Gäste würden immer wieder dieselben Fehler begehen.

Kreuzfahrt-Mitarbeiterin warnt: Passagiere machen sich nicht mit dem Schiff vertraut

Wer sich am Anfang nicht mit dem Kreuzfahrtschiff und den Angeboten vertraut macht, kann am Ende viel verpassen, so Sharon Waugh. An Bord gibt es einiges zu entdecken, vielleicht sogar eine Karaoke-Bar oder Whirlpools an unerwarteten Orten – da macht es Sinn, nicht erst am letzten Tag von so etwas zu erfahren. Auch den Aktivitätsplan des Schiffes sollten Gäste genau durchlesen, um keine spannenden Veranstaltungen und Attraktionen zu verpassen.

An Bord eines Kreuzfahrtschiffes ist einiges geboten.

Gleich am ersten Kreuzfahrt-Tag einen draufmachen

Einige Kreuzfahrttarife beinhalten unbegrenzte alkoholische Getränke, andere wiederum bieten Getränkepakete für eine zusätzliche Gebühr. Was verlockend klingt, kann aber schnell nach hinten losgehen: „In jedem Fall habe ich schon viele Leute gesehen, die sich peinlich betrunken haben, in der Öffentlichkeit uriniert haben und auf Motorrädern herumgefahren sind, noch bevor der Einschiffungshafen überhaupt in Sichtweite war“, so die Kreuzfahrt-Mitarbeiterin. Am nächsten Tag seien die Passagiere dann so verkatert, dass der Spaß erst einmal vorbei sei. Daher sollten Reisende es lieber langsam angehen lassen.

Bank vor der Abreise nicht über Auslandsaufenthalt informiert

Manchmal sperren Kreditinstitute eine Karte aus Sicherheitsgründen, wenn sie plötzlich in einem anderen Land eingesetzt wird. Innerhalb Europas dürfte Ihnen das zwar eher selten passieren, doch in weit entfernten Ländern ist es durchaus möglich – damit sollen Kartenbesitzer vor Betrügern geschützt werden. Doch auf einer Kreuzfahrtreise auf einmal ohne Bezahlmöglichkeit dazustehen, kann unangenehm sein. „Wenn die Kreditkarte, die mit Ihrem Konto an Bord verbunden ist, gesperrt wird, werden Sie wahrscheinlich einen Anruf vom Gästeservice erhalten“, sagt Waugh. „Sie können diesen Fehler vermeiden, indem Sie sich im Voraus vergewissern, dass Ihre Bank weiß, wohin Sie reisen werden.“

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Ausflugstickets richtig lesen

Ausflüge an Land gehören für viele Kreuzfahrt-Reisende zu den spannendsten Aktivitäten – allerdings hat der Spaß schnell ein Ende, wenn man seine Tickets nicht richtig liest. Darauf steht zum Beispiel die Uhrzeit und der Ort des Treffpunkts. „Oft wird davon ausgegangen, dass der Treffpunkt am ersten Hafentag derselbe ist wie an den folgenden Hafentagen, aber das ist nicht immer der Fall“, sagt Waugh. Wer seine Tour nicht verpassen will, muss die Anweisungen daher sorgfältig durchgehen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Zu spät von Landgängen zurückkommen

Die Abfahrtszeiten eines Kreuzfahrtschiffes sollten nicht nur als Richtlinien verstanden werden: Schon öfter wurden Passagiere am Hafen zurückgelassen, wenn sie auf eigene Faust losgezogen sind und nicht rechtzeitig wieder da waren. „Und die Buchung von Flügen und Hotels, um das Schiff im nächsten Hafen wieder zu erreichen, kann teuer und stressig sein“, warnt die Kreuzfahrt-Mitarbeiterin. Wenn Reisende aber an einem Landausflug teilgenommen haben, der vom Kreuzfahrtunternehmen organisiert wurde, und anschließend vom Bus zu spät zurückgebracht werden, wartet das Schiff auf die Gäste.

Rubriklistenbild: © Imago

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