Anfahrt, Mobilfunk & Co.

Noch nie auf Kreuzfahrt gewesen? Was Sie bei einer Buchung beachten sollten

Die Buchung einer Kreuzfahrt sollten Neulinge nicht übers Knie brechen: Vorab sollten Sie sich über Kostenfallen und Tipps informieren.

Eine Kreuzfahrt klingt für viele verlockend – schließlich lässt sich bei scheinbar wenig eigener Planung maximal viel erleben. Ganz so einfach ist es aber doch nicht: Gerade wer zum ersten Mal eine Reise auf einem Dampfer bucht, könnte von der Auswahl an Angeboten erst einmal überfordert sein. Außerdem gilt es, ein paar Kostenfallen zu umgehen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Kreuzfahrt-Experten geben Tipps, worauf Neulinge achten sollten.

Ohne Stress auf Kreuzfahrt: Worauf Sie bei der Abfahrt achten sollten

Viele Kreuzfahrtreisende beschäftigen sich bei der Buchung damit, welche Destinationen sie erleben möchten und welche Ausflüge für sie infrage kommen – allerdings ist es auch wichtig zu wissen, wie man überhaupt am Abfahrtstag zum Kreuzfahrtschiff gelangt. Wer sich Stress ersparen möchte, kann in diesem Fall eine Pauschalreise buchen: Es gibt die Option, das An- und Abreisepaket der Reederei in Anspruch zu nehmen, wo in der Regel auch der Transfer vor Ort zwischen Flughafen und Schiff inbegriffen ist.

Die erste Kreuzfahrt ist für Reisende besonders aufregend: Damit nichts schiefgeht, sollten Sie die Anfahrt mit viel zeitlichem Puffer planen.

„Der Vorteil ist, dass sich der Gast bei verspäteten Flügen nicht darum sorgen muss, das Schiff zu verpassen und auf den Reisekosten sitzen zu bleiben“, sagt Frank Riecke, Geschäftsführer des Branchenportals Kreuzfahrtberater.de laut der Nachrichtenagentur dpa. Die Reederei kümmere sich in diesem Fall darum, dass die Passagiere einen Alternativ-Flug erhalten. Wer die Anreise selbst plant, sollte hingegen möglichst viel zeitlichen Puffer einplanen – und eventuell sogar schon am Vortag anreisen.

Erste Kreuzfahrt buchen: Genau das Kleingedruckte lesen

Kreuzfahrtreedereien arbeiten oft mit unterschiedlichen Preismodellen – deswegen sollten Urlauber immer das Kleingedruckte lesen, wie Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen dpa zufolge berichtet. So sind bei manchen Unternehmen in All-inclusive-Tarifen die Getränke mit einberechnet, während andere dafür zusätzlich abkassieren. Ob ein Getränkepaket im Voraus gebucht werden sollte, hängt laut Frank Riecke davon ab, wie viel man trinke. Bei wenig Alkohol könne es günstiger sein, am Bord einzeln für die Getränke zu bezahlen.

Generell sei es laut Experten für Neulinge ratsam, sich bei der ersten Kreuzfahrt in einem Reisebüro beraten zu lassen. Wer noch gar nicht abschätzen kann, ob ihm eine Kreuzfahrt gefällt oder Angst vor Seekrankheit hat, kann auch zuerst mit einer Mini-Kreuzfahrt anfangen, die nur über wenige Tage geht.

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Vorsicht bei Internetnutzung an Bord eines Kreuzfahrtschiffes

Machen Sie sich vorab einer Kreuzfahrtreise mit den Kosten für die Internetnutzung vertraut. Die Mobilfunknetze, die Sie an Land benutzen, decken nämlich nicht die Meeresgebiete ab, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite informiert. Auch die EU-Roaming-Verordnung und die Roaming-Reisepakete gelten hier nicht. Dennoch verfügen Schiffe in der Regel über ein Mobilfunknetz, das über Satellitentechnik ermöglicht wird. Um das eigene mobile Endgerät auf Kreuzfahrt nutzen zu können, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Netzbetreiber ein Roaming-Abkommen mit dem Schiffsnetz abgeschlossen hat, wie Alina Menold von der Verbraucherzentrale berichtet. „Sie sollten auch fragen, ob es möglich ist, Internet-Pakete der Reederei zu buchen und wie teuer diese sind“, so der Ratschlag der Expertin.

Denn das Handy wählt sich in der Regel in das stärkste verfügbare Netz ein – und das ist meistens das teure Bordnetz. Verhindern können Sie dies, indem Sie die automatische Netzwahl vor einer Schiffsreise oder beim Aufenthalt in der Nähe des Hafens in den Einstellungen des Gerätes deaktivieren.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Wer auf der Suche nach kostengünstigen Alternativen ist, kann sich laut Verbraucherzentrale auch an Land in Internet-Cafés begeben oder freie WLAN-Hotspots in Schnellrestaurants oder Hotels nutzen. Am besten informieren sich Reisende schon im Vorhinein über mögliche Hotspots. Wichtig ist allerdings, keine sensiblen Daten wie beim Online-Banking ins Smartphone zu tippen, da bei offenen WLANs immer eine Gefahr hinsichtlich der Datensicherheit besteht.

Rubriklistenbild: © Grgo Jelavic/Imago

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