Lockerungen

Aida streicht Corona-Impfpflicht auf Kreuzfahrtschiffen – mit Ausnahmen

Ab Mitte September müssen Reisende auf vielen Aida-Kreuzfahrten keinen Corona-Impfnachweis mehr vorlegen. Allerdings wurde die Regel nicht für alle Routen gelockert.

Wer demnächst eine Kreuzfahrt-Reise mit der Aida geplant hat, darf sich über eine Lockerung der Corona-Maßnahmen freuen: Auf vielen Routen benötigen Gäste fürs Erste keinen Nachweis mehr für eine Corona-Impfung. Das kündigte die Kreuzfahrtreederei in einer Pressemitteilung an.

Kreuzfahrt auf Aida: Impfung gegen Coronavirus nicht mehr auf allen Reisen Pflicht

Befreit von der „Impfpflicht“ sind alle Reisenden ab 18 Jahren, wenn die Reise nicht länger als bis zu 15 Tage dauert. Stattdessen müssen alle Gäste ab drei Jahren einen negativen Antigentest vorlegen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt generell keine Pflicht zum Nachweis eines Impfschutzes. Auch auf Orient-Reisen ist keine Impfung nötig, wenn Reisende stattdessen einen zertifizierten negativen PCR-Test oder einen zertifizierten Genesenen-Nachweis vorzeigen können.

Zum Herbst nimmt die Kreuzfahrtreederei Aida ein paar Änderungen an ihren Corona-Maßnahmen vor.

Die Befreiung von einem Impfnachweis gilt jedoch nicht auf allen Aida-Kreuzfahrten. Ausgenommen von der Lockerung sind Reisen, die länger als 16 Tage dauern sowie die Transatlantikreisen „Von Teneriffa nach Barbados“ und „Von Barbados nach Teneriffa“. Hier müssen Gäste ab 18 Jahren weiterhin geimpft sein. Als vollständig geimpft sieht die Reederei ab dem 17. September nur Reisende an, die drei Einzelimpfungen erhalten haben. Bei einem Genesenen genügen zwei Einzelimpfungen. Als Impfnachweis wird ausschließlich ein gültiges, digitales oder ausgedrucktes EU-Impfzertifikat akzeptiert.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Was müssen Aida-Reisende aktuell auf Kreuzfahrten beachten?

Bis zum 16. September gelten auf Aida-Kreuzfahrten noch folgende Regeln:

  • Alle Gäste ab 12 Jahren benötigen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, auch Genesene.
  • Alle Reisende ab 3 Jahren müssen zusätzlich einen zertifizierten Antigentest vorlegen.

Wichtig: Um als „vollständig geimpft“ zu gelten, genügen bis zum 16. September noch zwei Einzelimpfungen. Bei Genesenen reicht eine Einzelimpfung.

Rubriklistenbild: © Justus de Cuveland/Imago

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