Neue Gebühr

Konflikte vorprogrammiert? Condor verkauft Plätze im Handgepäckfach 

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das war im Flugzeug bisher die Devise bei der Vergabe der Plätze im Handgepäckfach. Bei Condor soll sich das ändern.

Flugpassagiere, die beim Boarding als Letztes die Maschine besteigen dürfen, ziehen bei den Handgepäckfächern meistens den Kürzeren. Zwar findet sich in der Regel immer noch ein Plätzchen, doch zuerst müssen fremde Gepäckstücke verschoben und Koffer-Tetris gespielt werden. Wer darauf keine Lust mehr hat, kann sich bei Condor in Zukunft gegen einen Aufpreis einen Platz im Handgepäckfach reservieren. Damit ist die europäische Airline die erste Fluggesellschaft, die Economy-Reisenden etwas Derartiges anbietet.

Ob eine Reservierung für einen Platz im Handgepäckfach bald auch bei anderen Airlines eingeführt wird?

Condor: 9,90 Euro für Reservierung eines Platzes im Handgepäckfach

Das neue Angebot startet ab dem 1. November in vier Maschinen des Typs A330-200, wie eine Unternehmenssprecherin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte. Eine Reservierung kostet dann ab 9,90 Euro pro Strecke. Die Flüge führen vor allem zu Zielen in der Karibik und in den USA.

Flugreisende finden die Gepäckreservierung als zusätzliche Option im Buchungsprozess: „Die Gäste können aus den noch verfügbaren Gepäckfächern, die auf der Seat Map angezeigt werden, den gewünschten Platz in der Economy Class im Flugzeug auswählen“, so eine Sprecherin. Wer einen Platz im Handgepäckfach reserviert, erhält einen Vermerk auf der Bordkarte und landet in der Buchungsgruppe zwei. Damit dürfen sie direkt nach Familien und Kindern in das Flugzeug einsteigen. Laut der Condor-Sprecherin ist Reservierung eines Gepäckfachs nicht an eine Sitzplatzreservierung gekoppelt. Außerdem soll beides weiterhin optional bleiben. „So wird das Fliegen noch entspannter“, sagte Ralf Teckentrup, CEO von Condor, laut einer Pressemitteilung.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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Streitereien unter Flugpassagieren vorprogrammiert?

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob eine Reservierung von Gepäckfächern unter Passagieren nicht zu Konflikten führen könnte – zum Beispiel, wenn ein Gast seinen Koffer wieder entfernen muss, weil sich herausstellt, dass der Platz vergeben ist. Condor beschwichtigt hier aber – es habe mehrere Testläufe in den vergangenen Monaten gegeben: „Hier haben wir positives Feedback erhalten“, heißt es. Lediglich bei der Zuteilung des Gepäcks ändere sich etwas, nicht aber an den Kapazitäten generell.

Rubriklistenbild: © Rolf Poss/Imago

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