Neuerungen

Neue Quarantäne-Maßnahmen und mehr – Das gilt für Urlauber ab Oktober 2020

Urlauber müssen sich auf einige Änderungen gefasst machen. Bald schon sollen unter anderem neue Regelungen zur Quarantänepflicht für Reiserückkehrer gelten.

Reisen zu Zeiten von Corona ist nicht nur besonders kompliziert, weil die Wahl der Urlaubsländer eingeschränkt ist*. Wer als Tourist unterwegs ist, muss auch ständig über Regelungen im Urlaubsland sowie in Deutschland auf dem Laufenden bleiben. Und das ist gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass sich Gesetze und von der Regierung ergriffene Maßnahmen regelmäßig ändern.

Falls Sie jetzt noch jegliche, im August oder September 2020 von der Bundesregierung beschlossene Regelungen im Kopf haben, sind Sie bald schon nicht mehr auf dem neusten Stand. Ab Oktober sollen nämlich neue Pläne in Kraft treten.

Quarantänepflicht für Reiserückkehrer - Das soll sich im Oktober ändern

Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten und anschließend nach Deutschland eingereist ist, musste sich bereits in den letzten Monaten in den meisten Bundesländern in Selbstisolation begeben. Reisende, die sich allerdings noch vor der Rückreise einem Corona-Test unterzogen und ein negatives Ergebnis erhalten haben, konnten sich einer Quarantäne entziehen beziehungsweise sie vorzeitig beenden.

Das will die Bundesregierung zukünftig unterbinden: Da die Möglichkeit besteht, sich während der Rückreise zu infizieren, soll der Corona-Test ab Mitte Oktober frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden. Davor sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sich fünf Tage lang ausschließlich daheim aufzuhalten.

Wie unter anderem der Spiegel berichtet, handelt es sich bei dieser Maßnahme vorerst noch um einen Plan der Bundesregierung, der noch nicht gesetzlich festgesetzt wurde. Sofern diese Maßnahme gilt, müssen sich Reisende in Risikogebiete voraussichtlich schon Mitte Oktober 2020 auf die genannten Neuerungen einstellen.

Lesen Sie auch: Italien-Reise im Herbst: Diese neuen Regelungen sollten Urlauber beachten.

Reisende sollten weitere Neuerungen ab Herbst 2020 beachten

Seit dem 1. Oktober 2020 besteht für alle Länder automatisch eine Reisewarnung, die gleichzeitig vom RKI zum Risikogebiet erklärt werden. Zuvor musste die Bundesregierung eine Reisewarnung separat aussprechen. Eine Reisewarnung ist allerdings nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen. Sie können weiterhin in Risikogebiete reisen, auch wenn das Auswärtige Amt strengstens davon abrät.

Ab dem 15. Oktober soll auch ein Onlineportal zur Verfügung stehen, in dem Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Daten hinterlegen sollen. Dieser Eintrag wiederum könnte an der Grenze zu Deutschland abgefragt werden. Weiterhin soll auch eine Meldepflicht bei den Gesundheitsbehörden nach wie vor gelten, sofern man sich 14 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Wer diese Regelung missachtet, dem können Strafzahlungen von bis zu 25.000 Euro drohen.

Das sind die aktuellen Coronavirus-Risikogebiete

Auch interessant: Urlauber missachtet Corona-Regeln: Jetzt drohen ihm fast 500.000 Euro Strafe.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © Arne Dedert/dpa

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