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Neue Quarantäne-Maßnahmen und mehr – Das gilt für Urlauber ab Oktober 2020
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Urlauber müssen sich auf einige Änderungen gefasst machen. Bald schon sollen unter anderem neue Regelungen zur Quarantänepflicht für Reiserückkehrer gelten.
Reisen zu Zeiten von Corona ist nicht nur besonders kompliziert, weil die Wahl der Urlaubsländer eingeschränkt ist*. Wer als Tourist unterwegs ist, muss auch ständig über Regelungen im Urlaubsland sowie in Deutschland auf dem Laufenden bleiben. Und das ist gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass sich Gesetze und von der Regierung ergriffene Maßnahmen regelmäßig ändern.
Falls Sie jetzt noch jegliche, im August oder September 2020 von der Bundesregierung beschlossene Regelungen im Kopf haben, sind Sie bald schon nicht mehr auf dem neusten Stand. Ab Oktober sollen nämlich neue Pläne in Kraft treten.
Quarantänepflicht für Reiserückkehrer - Das soll sich im Oktober ändern
Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten und anschließend nach Deutschland eingereist ist, musste sich bereits in den letzten Monaten in den meisten Bundesländern in Selbstisolation begeben. Reisende, die sich allerdings noch vor der Rückreise einem Corona-Test unterzogen und ein negatives Ergebnis erhalten haben, konnten sich einer Quarantäne entziehen beziehungsweise sie vorzeitig beenden.
Das will die Bundesregierung zukünftig unterbinden: Da die Möglichkeit besteht, sich während der Rückreise zu infizieren, soll der Corona-Test ab Mitte Oktober frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden. Davor sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sich fünf Tage lang ausschließlich daheim aufzuhalten.
Wie unter anderem der Spiegel berichtet, handelt es sich bei dieser Maßnahme vorerst noch um einen Plan der Bundesregierung, der noch nicht gesetzlich festgesetzt wurde. Sofern diese Maßnahme gilt, müssen sich Reisende in Risikogebiete voraussichtlich schon Mitte Oktober 2020 auf die genannten Neuerungen einstellen.
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Reisende sollten weitere Neuerungen ab Herbst 2020 beachten
Seit dem 1. Oktober 2020 besteht für alle Länder automatisch eine Reisewarnung, die gleichzeitig vom RKI zum Risikogebiet erklärt werden. Zuvor musste die Bundesregierung eine Reisewarnung separat aussprechen. Eine Reisewarnung ist allerdings nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen. Sie können weiterhin in Risikogebiete reisen, auch wenn das Auswärtige Amt strengstens davon abrät.
Ab dem 15. Oktober soll auch ein Onlineportal zur Verfügung stehen, in dem Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Daten hinterlegen sollen. Dieser Eintrag wiederum könnte an der Grenze zu Deutschland abgefragt werden. Weiterhin soll auch eine Meldepflicht bei den Gesundheitsbehörden nach wie vor gelten, sofern man sich 14 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Wer diese Regelung missachtet, dem können Strafzahlungen von bis zu 25.000 Euro drohen.
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