Fragen und Antworten

49-Euro-Ticket: Alle Infos zu Starttermin, Gültigkeit und Finanzierung

Es ist beschlossen: Nach dem 9-Euro-Ticket soll das bundesweite 49-Euro-Ticket für den Nahverkehr eingeführt werden. Was ist aktuell dazu bekannt?

Die Bundesregierung hat mit dem dritten Entlastungspaket auch die Einführung des Deutschlandtickets für 49 Euro beschlossen. Es soll der Nachfolger des 9-Euro-Tickets werden, welches von Juni bis August erhältlich war und den ÖPNV attraktiver machen sollte. Reisende und Pendler können dank der „Flatrate für den Regionalverkehr“ ganz einfach über Landes- und Tarifgrenzen fahren, ohne sich durch den Dschungel verschiedener Nahverkehrstarife kämpfen zu müssen. Einige Details sind bereits bekannt – andere müssen in den nächsten Monaten noch von Bund, Ländern und den Verkehrsunternehmen geklärt werden.

Starttermin: Wann kommt das Deutschlandticket?

Zu Anfang wurde ein Starttermin am 1. Januar 2023 von Bundesverkehrsminister Volker Wissing angestrebt, doch ungeklärte Fragen bei der Finanzierung verzögerten die Einführung. Nun wurde jedoch die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat die Vereinbarung über die Finanzierung zwischen Bund und Ländern gebilligt – Starttermin wird der 1. Mai sein. Der Verkauf beginnt ab dem 3. April.

Ab voraussichtlich Mai 2023 soll es das 49-Euro-Ticket geben. (Symbolbild)

Wie viel kostet das Deutschlandticket?

Wie der Name schon sagt, wird das Ticket vorerst 49 Euro im Monat kosten. Dabei handelt es sich aber um einen „Einführungspreis“. Spätere Preiserhöhungen sind also nicht ausgeschlossen und laut Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sogar sehr wahrscheinlich: „Der Preis wird steigen.“ Geplant sei eine Dynamisierung in Form eines automatischen Inflationsausgleichs ab dem zweiten Jahr.

Welche Verkehrsmittel darf ich mit dem 49-Euro-Ticket nutzen?

Besitzer des 49-Euro-Tickets sollen alle Linienbusse, U-Bahnen, S-Bahnen und Straßenbahnen sowie Nah- und Regionalverkehrszüge der 2. Klasse in Deutschland nutzen dürfen. Dazu gehören die Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und der Interregioexpress (IRE).

Darf ich mit dem 49-Euro-Ticket den Fernverkehr nutzen?

Im Fernverkehr, zum Beispiel im ICE, EC oder IC, oder in Fernbussen wird das Deutschlandticket nicht gültig sein, wie die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert. Auch Flixtrain ist demnach ausgenommen. Die Deutsche Bahn weist außerdem darauf hin, dass das 49-Euro-Ticket in RE-Zügen, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, ebenfalls nicht gültig ist.

Wo gibt es das Deutschlandticket zu kaufen?

Das Deutschlandticket soll es digital per App auf dem Handy oder als Chipkarte in einem monatlich kündbarem Abo geben. Außerdem ist übergangsweise bis Ende des Jahres eine Papierbestätigung inklusive QR-Code geplant. Erhältlich ist es dann unter anderem über die Webseite bahn.de und die Apps „DB Navigator“ oder „DB Streckenagent“ sowie in den DB-Reisezentren, so die Deutsche Bahn. Auch viele andere Verkehrsunternehmen werden das Deutschlandticket demnach auf ihren Vertriebskanälen verkaufen.

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Was passiert mit meinem bisherigen Abo?

Eine automatische Umstellung von einem bereits bestehenden Abo zum Deutschlandticket – wie beim 9-Euro-Ticket – findet offenbar nicht statt. Allerdings bieten die meisten Verkehrsunternehmen und Verbünde einen reibungslosen Wechsel zum 49-Euro-Ticket an, wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf seiner Webseite informiert. Die Deutsche Bahn weist zum Beispiel darauf hin, dass der Wechsel des Abos im Aboportal unter www.bahn.de/aboportal eingeleitet werden kann.

49-Euro-Ticket: Darf ich mein Fahrrad mitnehmen?

Bei der Fahrradmitnahme müssen Reisende die „jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen beachten“, wie die DB informiert. Das heißt: Wenn für ein Tarifgebiet eine Fahrradkarte erforderliche ist, gilt das auch bei Fahrten mit dem Deutschlandticket. Wenn die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern auf der genutzten Strecke oder im durchfahrenen Tarifgebiet erlaubt ist, ist sie auch mit dem 49-Euro-Ticket kostenfrei.

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Wie wird das Deutschlandticket finanziert?

Immer mehr Verkehrsverbünde hatten sich kurz nach der Ankündigung des Deutschlandtickets quergestellt. Man weigere sich, das Ticket ohne weitere finanzielle Zusagen vorzubereiten, hieß es in einem Brief des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder.

Mittlerweile haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, das 49-Euro-Ticket gemeinsam zu finanzieren. Beide Seiten werden 1,5 Milliarden Euro zuschießen. Außerdem sollen auch mögliche Mehrkosten, die Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr durch Mindereinnahmen entstehen, gemeinsam getragen werden. „Die 50-50-Einigung bei den Kosten, das ist erst mal ein guter Beginn“, sagte Berlins Bürgermeisterin Franziska Giffey nach dem Bund-Länder-Treffen in der Sendung RTL Direkt. Wie die Finanzierung nach 2023 geregelt wird, bleibt allerdings noch offen.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
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Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
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Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Wird es ein noch günstigeres Ticket für ärmere Menschen geben?

Bei einer Umfrage des Instituts Insa für die „Bild“-Zeitung gab fast die Hälfte der Befragten an, das 49-Euro-Ticket nicht kaufen zu wollen. Ob es daran liegt, dass es für manche immer noch zu teuer ist? Der Sozialverband Deutschland begrüßt zum Beispiel die Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket, kritisiert aber gleichzeitig, dass 49 Euro für einige Menschen zu viel sind. „Deshalb fordern wir weiterhin ein 365-Euro-Ticket. Ein Euro pro Tag für Mobilität, das wäre wirklich sozial verträglich“, sagt die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Ticket ebenfalls für zu teuer: Die Vorsitzende Ramona Pop forderte daher ein bundesweit einheitliches 29-Euro-Ticket.

Aktuell läuft wohl darauf hinaus, dass die einzelnen Länder selbst entscheiden, ob es ein vergünstigtes Deutschlandticket oder ein zusätzliches günstigeres Monatsticket für junge Leute, Ältere oder arme Menschen im Nahverkehr gibt. So plant zum Beispiel Hessen ein zusätzliches vergünstigtes Nahverkehrsticket für Geringverdienende – darunter Menschen mit Anspruch auf Bürgergeld, Wohngeld Plus oder Sozialhilfe. Der „Hessenpass Mobil“ soll monatlich 31 Euro kosten, wie die Tagesschau berichtet.

Deutschlandticket: Es drohen eingeschränkte Fahrgastrechte

Verbraucherschützer haben Sorge vor eingeschränkten Fahrgastrechten für Besitzer des Deutschlandtickets: „Nutzer des Deutschlandtickets drohen ÖPNV-Kunden zweiter Klasse zu werden“, sagte Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutschen Presse-Agentur vor einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags. Normalerweise können Fahrgäste mit einer Fahrkarte, die ausschließlich im Nahverkehr gültig ist, nämlich bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten im Nah- oder Regionalverkehr auf eine Fernverkehrsverbindung mit IC oder ICE ausweichen. Dazu kaufen sie die erforderliche Fahrkarte, bekommen die Zusatzkosten aber dann erstattet. Wer mit einem Deutschlandticket fährt, könnte aber von dieser Regelung ausgenommen werden – es soll nämlich anders eingestuft werden, und zwar als „erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt“.

Dasselbe könnte passieren, wenn Reisende mit Deutschlandticket aufgrund von Verspätungen im Nahverkehr ihren gebuchten IC oder ICE verpassen – auch dann gibt es wohl keine Erstattung. Das liegt daran, dass zwei Beförderungsverträge abgeschlossen wurden, die fahrgastrechtlich separat betrachtet werden. Jungbluth fordert daher: „Die Deutsche Bahn sollte die Integration des Deutschlandtickets ermöglichen, damit Reisende während der kompletten Fahrt geschützt sind. Das würde die Kundenzufriedenheit erhöhen und Bahnfahren attraktiver machen.“

Rubriklistenbild: © Piero Nigro/Imago

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