Gartenrecht
Feuer im Garten: Was ist beim Umgang mit einer Feuerschale zu beachten?
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Wer ein Feuer im Garten machen möchte, sollte über die rechtlichen Vorschriften informiert sein. Das gilt auch für den Umgang mit einer Feuerschale.
Für viele ist der Garten gerade im Sommer ein Ort, um es sich gemütlich zu machen. Ob nun tagsüber am Pool*, im Gemüsebeet, zum Grillen oder abends an der Feuerschale. Doch gerade für Letzteres gilt es einige rechtliche Vorschriften zu kennen. Damit der Nachbar nicht plötzlich Alarm schlägt und die Feuerwehr im Garten steht, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.
Feuer im Garten: Allgemeine Regeln
Selbstverständlich sollten Sie kein Feuer im Garten legen, wenn gerade extreme Trockenzeit herrscht. Das Risiko, einen Großbrand zu entfachen, ist hierbei einfach zu groß. Brandbeschleuniger sind laut Meinschoenergarten.de ebenfalls nicht zu empfehlen. Der Grund dafür liegt darin, dass diese viele Schadstoffe enthalten. Dann doch lieber zu den natürlichen Materialien greifen. Wichtig ist auch, eine feuerfeste Unterlage zum Schutz zu nutzen. Denken Sie außerdem daran, das Feuer niemals allein im Garten lodern zu lassen. Im Umgang mit Feuer kann man schließlich nie vorsichtig genug sein.
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Feuerschale im Garten nutzen – das sollten Sie wissen
Für ein Lagerfeuer brauchen Sie keine Genehmigung. Dennoch wird appelliert, das Feuer mit Vorsicht zu behandeln. Bei einer Feuerschale oder auch einem Feuerkorb kommt es bezüglich der Genehmigung auf die Größe an. Aber auch auf den Brennstoff. Hier gilt: maximal einen Meter Durchschnitt kann die Feuerschale haben, ohne eine Genehmigung zu bedürfen. Alles darüber hinaus muss speziell genehmigt werden, da es dann nicht mehr als gemütliches Feuer gilt. Die zugelassenen Brennstoffe sind übrigens kleine Äste oder Scheitholz. Gartenabfälle sollten besser nicht verbrannt werden, denn dabei wird das darin gespeicherte Kohlendioxid freigesetzt. Wer klimaschonend gärtnern will, sollte diese sieben Tipps von 24garten.de* beherzigen.
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Feuerschale im Garten: Die rechtliche Lage
Sowohl für Feuerschalen, als auch für Feuerkörbe gelten gewisse rechtliche Vorschriften, wenn sie im Garten genutzt werden sollen. Grundsätzlich sind sie nicht genehmigungsbedürftig, sofern gewisse Bestimmungen eingehalten werden. Eine davon ist ihr Zweck, dieser sollte der eines Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuers sein. Wenn es um den Brennstoff geht, so erläutern diese Gesetze genau, was erlaubt ist. Nämlich naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV) oder gepresste Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV). Eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Zweckentfremdung würde bereits dann bestehen, wenn in dem Feuer auch Abfälle verbrannt werden. (swa) *Merkur.de und 24garten.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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