Loben mit Verstand

Wertschätzung im Job: Fünf Regeln, wie Chefs ihre Mitarbeiter richtig loben

Nicht kritisiert ist Lob genug: Das scheint ein Motto mancher Vorgesetzten zu sein. Sinnvoll für die Motivation der Mitarbeiter ist so ein Verhalten allerdings nicht.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom Alltagstrott eingeholt – immer gleiche Abläufe, Stress durch Personalmangel und dadurch immer mehr Aufgaben. Das kann frustrierend sein, besonders, wenn man sich nicht wertgeschätzt fühlt. Wie Chefs ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtig loben können.

Warum Wertschätzung wichtig ist: Motor für Produktivität

Wenn Vorgesetzte mal die Ideen einzelner Mitarbeiter in großer Runde vorstellen, kann das dazuführen, dass sich Mitarbeiter mehr wertgeschätzt fühlen.

Wer wertgeschätzt wird, geht mit einem besseren Gefühl zur Arbeit. Man sieht, dass es sich lohnt, sich anzustrengen. Bekommt man Lob, werden die eigenen Werte und Ziele vermittelt und es kann passieren, dass indirekt das gewünschte Verhalten verstärkt wird, informiert Karrierebibel. Besonders jüngere Menschen zwischen 25 und 34 Jahren wünschen sich mehr Wertschätzung im Job. Eine Studie des ZDF zeigt, dass für rund 34,2 Prozent der Befragten ein Fehlen ebendieser ein Kündigungsgrund ist.

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Fünf Regeln, wie Chefs besser loben – von Interesse bis Dankbarkeit

Möchten Vorgesetzte, dass sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohl und geschätzt fühlen, ist es ratsam, dass diese einen Raum haben, in dem sie Ideen äußern können. Vorgesetzte sind dann gut beraten, wenn sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein offenes Ohr schenken und Fragen zu Ideen und Anregungen stellen. Fühlen sich Menschen gehört und wahrgenommen, steigt die Identifikation mit dem Team und Unternehmen. Was außerdem gut ist:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Bühne geben: Vorgesetzte sollten Ideen, die von ihrem Team kommen, auch in größeren Runden erwähnen und dabei auf die jeweilige Person verweisen. Durch diese Bestärkung fühlen sich Menschen bedeutender für ein Unternehmen.
  • Dankbarkeit zeigen: Packen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit an und sehen Aufgaben, ohne darauf hingewiesen zu werden und erledigen diese? Das sollte von Vorgesetzten bemerkt und angesprochen werden.
  • Weiterbildung: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten sich weiterentwickeln und etwas für die Gesundheit oder das Unternehmen tun? Das geht unter anderem durch Bildungsurlaub – dazu können Vorgesetzte ermutigen.
  • Revanchieren Sie sich: Nicht nur Worte zeigen Dankbarkeit und Wertschätzung – ist etwas besonders gut gelaufen, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit Taten belohnt werden.
  • Interesse zeigen: Stellen Vorgesetzte Fragen und geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen offenen Raum für Kommunikation, trägt dies auch zu einer entspannteren Arbeitsatmosphäre bei.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Loben, aber richtig: Zwei Voraussetzungen müssen stimmen

Wenn Vorgesetzte Lob und Wertschätzung für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen wollen und sich erhoffen, dass die Produktivität des Teams gesteigert wird, müssen zwei Dinge stimmen.

  1. Ehrlichkeit: Das Lob muss konkret auf gezielte Erfolge ausgerichtet sein. Ebenso ist es wichtig, bei den Fakten zu bleiben und weder zu über-, noch zu untertreiben.
  2. Emotionalität: Gefühle sind oft stärker als Argumente. Will man glaubhaft sein, sollte ehrliche Begeisterung übertragen werden. Wichtig ist, dass man sich auf Augenhöhe begegnet.

Rubriklistenbild: © edharcanstock/Imago

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