Tierisches Problem

Tierisch peinlich: Wissenschaftlerin hält Vortrag vor Nobelpreisträgern – ihr Hund hat andere Sorgen

Vor 30.000 Personen, darunter Nobelpreisträger, hält Wissenschaftlerin Ellie Hurer einen wichtigen Vortrag aus dem Homeoffice. Doch ihrem Hund geht es nicht gut. Das Video von dem Vorfall teilt sie selbst im Netz.

Schnell mal online mit Kolleginnen und Kollegen besprechen, das ist für eine breite Masse während der Corona-Pandemie bekannt geworden. Auch große Veranstaltungen mit mehreren tausend Menschen wurden pandemiebedingt kurzerhand online durchgeführt. Stabile Internetverbindungen sind da eine der Hauptvoraussetzungen, aber auch abgeschlossene Räume oder geräuschunempfindliche Wohnungen sind für einen reibungslosen Ablauf empfehlenswert. Eine Wissenschaftlerin teilt, was passiert, wenn man das nicht hat.

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Video-Call einer Wissenschaftlerin wird von würgendem Hund unterbrochen

Hunde sind der beste Freund des Menschen? Für einige stimmt das, allerdings können auch peinliche Situationen entstehen. (Symbolbild)

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einem Video-Call mit über 30.000 Menschen und Sie müssen reden. Zudem befinden sich im Auditorium einige Nobelpreisträger. Einigen Menschen stellen sich allein bei dem Gedanken daran schon die Nackenhaare auf. Die Wissenschaftlerin Ellie Hurer hat genau das erlebt, sie ist in einem Call mit über 30.000 Menschen, darunter die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Welt. Während sie sprach, hört man im Hintergrund ihren Hund würgen – davon wird die Frau sichtlich aus dem Konzept gebracht.

Übrigens: Sie fragen sich, wie Sie Grenzen im Job setzen? Auch da kann Ihnen TikTok helfen.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Der Video-Call-Moment ist auf TikTok festgehalten

Die Veranstaltung war im Jahr 2021, doch erst vor einigen Tagen teilte die Wissenschaftlerin den Moment selbst auf dem eigenen TikTok-Account.

@myphdexperience I cant even watch it anymore because i cringe so much 😂🥲 #dogbarf #funnydog #funnydogs #zoommeetingfails #embarrassing ♬ original sound - Ellie Hurer

Online ist das Video seit dem 14. März, seitdem haben es über 3.000 Menschen kommentiert und über 215.000 Menschen geliket. Man sieht, dass Hurer sich etwas vorlehnt, als sie komische Geräusche im Hintergrund hört. Vielleicht hat sie so die Hoffnung, dass das Mikrofon die Geräusche ihres Hundes nicht einfängt – das ist allerdings ein Trugschluss.

Reaktionen von TikTok-Nutzern: „Du siehst den Fokus verschwinden“

  • „Ich liebe es, wie sie sich vorlehnt, als würde das den Sound abfangen. 🤣“
  • „Ich glaube, ich habe in meinem ganzen Leben noch nie so gelacht.“
  • „Du siehst den Fokus verschwinden.“
  • „Ich schwöre, Hunde machen das absichtlich... 🤣“
  • „Tränen laufen an meinen Wangen runter...“
  • „Jedes Mal, wenn ich das sehe, sterbe ich vor Lachen.“
  • „Oh mein Gott, das bin ich in jedem Video-Call.“

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Imago

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