Kopf- und Gliederschmerzen, Magenprobleme oder komplette Erschöpfung – ein Arbeitstag ist für Sie gerade nicht zu bewältigen? Wann Sie eine Krankschreibung brauchen.
Wenn Sie erkrankt sind, müssen Sie umgehend Ihren Arbeitgeber informieren. Im Idealfall geschieht dies so früh wie möglich. Oft reicht ein Telefonat oder eine kurze Nachricht aus, damit Sie Ihre erste Pflicht erfüllt haben. Welcher Kommunikationsweg für den Krankheitsfall genutzt werden soll, ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Daher ist es ratsam, dass Sie sich bei einem Jobwechsel frühzeitig über das Vorgehen informieren. Wenn Sie länger erkrankt sind, benötigen Sie eine ärztliche Krankschreibung. Wann genau Sie diese im Unternehmen abgeben müssen, kann sich ebenfalls stark unterscheiden.
Krank im Job: Brauche ich schon nach zwei Tagen eine Krankschreibung?
Eigentlich wollen Sie sich am liebsten die Decke über den Kopf ziehen und die Augen zu machen. Wenn man krank ist, ist Ruhe oft eine gute Medizin. Allerdings sollten Sie vorab beachten, ob Sie eine Krankschreibung vom Arzt oder der Ärztin benötigen. Wann das genau zutrifft, kann man pauschal nicht sagen. Es lohnt ein Blick in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag. Ihr Arbeitgeber kann nämlich ein Vorgehen im Krankheitsfall darin regeln. So ist es möglich, dass Ihr Chef ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern kann. Aber was geschieht, wenn vertraglich nichts festgehalten wurde?
Krankschreibung bei der Arbeit: Was der Gesetzgeber regelt
Finden Sie in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag keine Regelungen zur Handhabe bei Krankschreibungen, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5). Dieses besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Übersetzt bedeutet das, dass ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden muss. Demnach könnten Sie also drei Tage ohne ärztlichen Nachweis daheim das Bett hüten und sich auskurieren.
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Zwischenschritt der postalischen Zustellung an den Arbeitgeber entfällt
Wenn Sie früher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben, mussten Sie diese dem Arbeitgeber zustellen. Per Post oder direkt vor Ort abgeben waren gängige Möglichkeiten für viele krankgeschriebene Personen. Dieser Schritt entfällt, seit dem 01. Januar 2023 sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Ihr Chef kann bei der Krankenkasse im Krankheitsfall elektronisch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einsehen. Allerdings haben Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin die Pflicht, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und wie lange die voraussichtliche Dauer sein wird. Für Elternteile wichtig: Ist Ihr Kind erkrankt und Sie benötigen daher für Ihren Job eine Krankschreibung, wird dies nicht elektronisch übermittelt, informiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.