Arbeitsrecht

Gesetzliche Kündigungsfrist: Wie lange Sie nach der Kündigung noch arbeiten müssen

Wie lange ist die Kündigungsfrist? Diese Frage betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
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Wie lange ist die Kündigungsfrist? Diese Frage betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Sie wollen endlich raus aus dem Job? Oder Ihnen droht die Kündigung? Dann sollten Sie wissen, wie die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags gesetzlich geregelt ist.

Egal, ob Ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber* droht oder Sie selbst den Job wechseln möchten: Für die Beendigung des Arbeitsvertrags gelten bestimmte Regeln. So ist auch eine Kündigungsfrist festgelegt, die besagt, wie lange Sie noch nach der Kündigung im Unternehmen verbleiben dürfen bzw. müssen.

Die Kündigungsfrist ergibt sich dabei aus der vom Gesetz festgelegten Kündigungsfrist, dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers - Das müssen Sie beachten

Nach § 622 BGB können Arbeitnehmer mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits länger als sechs Monate beschäftigt sind. 

Diese Kündigungsfrist kann durch eine Regelung im Arbeitsvertrag jedoch verlängert werden - aber nur, wenn die längere Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann jedoch nicht durch den Arbeitsvertrag verkürzt werden.

Gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers - Diese Regelungen gelten

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, muss dieser bei der Kündigungsfrist die Dauer Ihrer Beschäftigung berücksichtigen (§ 622 Abs. 2 BGB). Dafür gelten die folgenden Fristen:

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Mehr erfahren: Arbeitsvertrag verloren - Mit diesem Trick lösen Sie das Problem.

Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit

Für die Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Was Sie in der Probezeit bei einer Kündigung beachten müssen, lesen Sie hier. (as)

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