Wer wegen Krankheit in der Arbeit fehlt, muss in manchen Fällen damit rechnen, dass Chefin oder Chef sich melden. Doch: Ist das überhaupt erlaubt?
Ist man in der Arbeit krankgemeldet, sollte man sich gut ausruhen, um wieder gesund zu werden. Schon bei der Krankmeldung selbst sollte man allerdings penibelst darauf achten, dass man den Vorgesetzten beziehungsweise die zuständigen Kollegen ohne Verzögerung darüber informiert, wie lange man aller Voraussicht nach ausfallen wird. Erfahren Sie hier, was Sie bei den Formalitäten einer Krankmeldung noch alles beachten müssen. Zudem muss Ihr Chef eine Vertretung für Sie organisieren – deshalb sollten Sie bei Ihrer Krankmeldung auf jeden Fall darauf hinweisen, welche Aufgaben in Ihrer Abwesenheit erledigt werden müssen.
Darf Ihr Vorgesetzter Sie trotz Krankmeldung telefonisch kontaktieren?
Haben Sie all das pflichtgemäß erledigt, könnte es allerdings trotzdem in dem einen oder anderen Fall vorkommen, dass Ihr Vorgesetzter Sie während Ihrer Abwesenheit kontaktiert. Vielleicht ruft er Sie nur an, um Ihnen gute Besserung zu wünschen, was man ihm nicht übel nehmen kann. Oder aber er hat eine konkrete Frage an Sie, was die Arbeit betrifft. Darf er das?
Normalerweise ist ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, im Krankheitsfall für das Unternehmen bereitzustehen, wie das Portal Gehalt.de in einem Beitrag zu genau jener Frage informierte. Aber: Würden beispielsweise dringende Informationen gebraucht, über die nur dieser Mitarbeiter verfüge, dürfe der Vorgesetzte anrufen und sich diese Informationen einholen.
Meistens seien im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in den internen Vereinbarungen des Betriebs Regelungen enthalten, die aussagen, ob und in welchem Umfang ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeiten für das Unternehmen erreichbar sein sollte. „Das berufliche Telefonat gilt dann als Überstunde(n). Diese Zeit muss ausgeglichen oder bezahlt werden“, heißt es in dem früheren Beitrag auf Gehalt.de zu der arbeitsrechtlichen Frage.
Job-Experten: Chefs sollten kranke Mitarbeiter nur in dringenden Fällen kontaktieren
Vorgesetzte sollten den Experten zufolge jedoch darauf zu verzichten, kranke Mitarbeiter anzurufen, sofern keine Not bestehe. „Die Genesung steht im Vordergrund und diese kann je nach Krankheit durch den verlangten Arbeitseinsatz gestört werden“, heißt es dazu in dem Beitrag. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht.“