Geld, Wertschätzung, Stress

Jeder Fünfte zwischen 25 und 34 Jahren will kündigen – einer der Gründe ist fehlende Wertschätzung

Nicht immer macht der Job Spaß – das ist normal. Aber was, wenn die negativen Aspekte auf Dauerüberwiegen? Jeder fünfte Angestellte zwischen 25 und 34 Jahren will kündigen.

Bei der Arbeit verbringt man viel Zeit des Tages. Wenn der Job mehr frustriert als gefällt, kann es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch schwierig werden. Gerade jüngere Menschen sind bereit, den Job zu kündigen. Eine aktuelle Studie des ZDF zeigt, was Gründe dafür sein können.

Kündigungsgründe für jüngere Arbeitnehmer: Geld, Wertschätzung und Stress

Wenig Geld, wenig Wertschätzung, viel Stress – viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unzufrieden im Job. (Symbolbild)

Mal ein „Danke“ von Vorgesetzten hören, respektvoll behandelt werden oder wegen der eigenen Expertise gefragt zu sein – das sind wenige Sachen, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wertgeschätzt werden können. Rund ein Drittel (34,2 Prozent) der jüngeren Befragten der ZDF-Umfrage fühlen sich nicht wertgeschätzt und überlegen daher zu kündigen. Hannah Schade vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung sagt dem ZDF: „Es ist sehr schade, dass das noch so ein großes Thema ist, denn Wertschätzung kosten den Arbeitgeber nichts.“ Weitere Gründe, warum 25- bis 34-Jährige überlegen, den Job zu wechseln:

  1. Mehr Geld: 57,2 Prozent
  2. Fehlende Wertschätzung: 34,2 Prozent
  3. Stress im Job: 27,7 Prozent
  4. Mehr Zeit für Privates: 26,5 Prozent
  5. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten: 26 Prozent

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Top Grund für eine Kündigung: mehr Geld – Unternehmen sollten abwiegen, was günstiger ist

In regelmäßigen Abständen verhandeln einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Gehalt. Solche Gespräche sind für viele sicherlich nicht angenehm und sollten gut vorbereitet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich beispielsweise Erfolge aufschreiben, die das Unternehmen ihnen zu verdanken hat. Aber auch Arbeitgeber sollten überlegen und die Forderung nach mehr Gehalt nicht direkt ablehnen. Gehen gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist das fürs Unternehmen meist teuer.

Rund 150 Prozent des Jahresgehalts einer guten Arbeitskraft kostet es das Unternehmen, die Person zu ersetzen, informiert capital.de und beruft sich bei der Aussage auf das National Business Research Institute in Texas. Enthalten sind da unter anderem Kosten für die Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräche und die Einarbeitungszeit der neuen Arbeitskraft.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Sorge vor Unsicherheit – was von der Kündigung abhält

Die Lebenshaltungskosten laufen weiter – die Festanstellung ist eigentlich eine sichere Bank und kann somit als Anker gesehen werden. 36 Prozent schrecken vor eine Kündigung zurück, weil sie Angst haben, die Zeit ohne Job nicht überbrücken zu können. Das muss allerdings nicht immer die beste Idee sein: Unzufriedenheit erhöht die Gefahr eines Burn-outs. Das kann sich unter anderem durch die Veränderung der Persönlichkeit zeigen. Wie lange die Genesung dauert, ist dabei allerdings nicht pauschal zu sagen, je nach Schwere kann es Wochen bis mehrere Monate dauern, bis ein Burn-out überwunden ist.

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Imago

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