eAU

Vereinfachte Krankmeldung: Viele müssen die AU ab Januar nicht mehr beim Arbeitgeber vorlegen

Die Papier-Version der AU für die eigenen Unterlagen kann zwar auch künftig noch hilfreich sein. Dem Arbeitgeber müssen zahlreiche Beschäftigte sie jedoch ab dem kommenden Jahr nicht mehr aushändigen.

Arbeitgeber müssen ab 2023 am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilnehmen. Das bedeutet für zahlreiche Arbeitnehmer: Sind sie gesetzlich versichert, müssen sie ihrem Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Blick auf die Neuerung.

Krankschreibung 2023: So funktioniert das neue eAU-Verfahren

Die eAu ist also die digitale Form des gelben Krankenscheins, den man bisher in dreifacher Ausfertigung erhalten hat, wie das Portal t3n.de erklärt – ein Exemplar für einen selbst, sowie jeweils eins für den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Was ändert sich künftig am Prozedere? Die eAU erstelle weiterhin der Arzt, der diese aber gleich ins System an die Krankenkasse weiterleite. „Von dort kann sich der Arbeitgeber digital alle benötigten Informationen besorgen, muss dies aber eben auch aktiv tun.“

Arbeitgeber sind ab 2023 verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – was ändert sich bei der Krankmeldung?

Die Papier-Version der AU für die eigenen Unterlagen kann aber auch künftig noch hilfreich sein, wie die Techniker Krankenkasse auf ihrer Internetseite informiert. Denn was zumindest vorerst erhalten bleibe, sei die „ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel“.

Außerdem hätten Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen. Sprich, man geht – wie bisher auch – rechtzeitig zum Arzt und teilt dem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass man krank ist und wie lange man voraussichtlich in der Arbeit ausfällt. Erfahren Sie hier, was Sie bei einer Krankmeldung grundsätzlich beachten müssen.

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

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Krankschreibung 2023: eAU-Verfahren gilt nicht für jeden

Das neue Verfahren findet nicht überall Anwendung: Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- sowie Psychotherapeuten sind laut dpa an dem neuen eAU-Verfahren noch nicht beteiligt. Außerdem fehle es derzeit noch an einer gesetzlichen Regelung, um auch für Privatversicherte ein entsprechendes Angebot umzusetzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel für privat Krankenversicherte in allen nicht-gesetzlichen Kassen „das alte Procedere“ bestehen bleibt, wie t3n.de erklärt.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

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