Vorteil am Arbeitsplatz?

Ihr Chef hat Lieblingsmitarbeiter? Fünf Tipps, wie Sie sich verhalten können

Ihre Kolleginnen und Kollegen werden von dem Chef bevorzugt? Das ist kein schönes Gefühl. Vorschnell und emotional sollten Sie allerdings nicht handeln.

Teamfähigkeit, diese Eigenschaft schätzen viele Arbeitgeber an potenziellen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam werden oft die besseren Ergebnisse erreicht und in einigen Berufen kann man alleine auch gar nicht arbeiten. Oft muss man sich auf andere verlassen. Wenn Sie allerdings merken, dass Ihr Chef oder Ihre Chefin bestimmte Kolleginnen und Kollegen bevorzugt, kann sich das für Sie schlimm anfühlen. Was Sie beachten sollten.

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Lieblinge des Chefs? Warum das ein Zeichen von einer narzisstischen Führungskraft sein kann

Sie haben das Gefühl, dass Ihr Chef bestimmte Kollegen bevorzugt? Handeln Sie nicht vorschnell.

Wichtige Projekte wandern immer wieder an die gleichen Kolleginnen und Kollegen? Oft setzen Führungskräfte auf die gleichen Menschen im Unternehmen. Das kann für Sie – wenn Sie nicht zu dem ausgewählten Kreis gehören – frustrierend sein. Das muss es allerdings gar nicht. Das Portal Arbeitsabc berichtet, dass die Bevorzugung bestimmter Kolleginnen und Kollegen ein Zeichen von toxischen Vorgesetzten sein kann. Manchmal würden sich Führungskräfte einen Kreis an loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufbauen, um diese gezielt für Aufgaben ausnutzen zu können. Ein Zeichen von Kompetenz sei dies nicht unbedingt.

Männer und Frauen unterscheiden sich in der Führung. Können Chefinnen zu nett sein?

Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Kolleginnen und Kollegen werden bevorzugt? Handeln Sie nicht unüberlegt

  1. Hinterfragen Sie Ihre Gedanken: Werden Ihre Kolleginnen und Kollegen wirklich bevorzugt? Analysieren Sie die Situation und reflektieren Sie, woher Ihre Empfindung kommt. Reagieren Sie auf die derzeitige Situation oder haben Sie in der Vergangenheit ähnliche Dinge erlebt?
  2. Gibt es Gründe für eine Bevorzugung: Ein Kollege geht früher? Eine Kollegin betreut weniger Projekte als Sie? Achtung, urteilen Sie nicht vorschnell. Eventuell gibt es Gründe dafür, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen anders behandelt werden als Sie. Vielleicht, weil das Kind krank ist oder weil Angehörige gepflegt werden.
  3. Eigeninitiative zeigen: Sie haben zwei Optionen, Sie sagen nichts und bei Ihnen staut sich immer mehr Wut auf oder Sie zeigen Eigeninitiative. Verlassen Sie Ihre Komfortzone und sprechen Sie an, was Sie stört. Äußern Sie dabei Ihre Wünsche. Wollen Sie bei einem anderen Projekt dabei sein oder eine Präsentation halten? Artikulieren Sie es, es wird Ihnen nicht gelingen, wenn Sie es nicht ansprechen.
  4. Holen Sie sich Rat bei anderen Kolleginnen und Kollegen: Haben Sie Kolleginnen und Kollegen, denen Sie vertrauen, dann fragen Sie diese, ob die auch das Gefühl haben, dass jemand bevorzugt wird.
  5. Vermeiden Sie emotionale Aussagen und Schuldzuweisungen: Sollten Sie sich entscheiden, mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin darüber zu reden, vermeiden Sie verallgemeinernde Aussagen und Schuldzuweisungen. Versuchen Sie sachlich zu bleiben, dann ist es wahrscheinlicher, dass die Vorgesetzten nicht dicht machen.

Rubriklistenbild: © Ddharcanstock/Imago

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