Low Performer im Job

Angst vor Kündigung: Kann ich entlassen werden, weil ich schlecht arbeite?

Mann hält einen Karton mit Büromaterialien.
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Häufig sind nicht Sie selbst der Grund für eine schlechte Arbeitsleistung.

Sie werden von Ihrem Chef oder der Chefin kritisiert und Sie sorgen sich, dass Sie entlassen werden? Ganz so einfach ist nicht, eine Kündigung auszusprechen.

Bevor man einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin einstellt, kann man nur ungefähr einschätzen, ob jemand seinen Job zur vollsten Zufriedenheit erledigen wird, oder hinter den Erwartungen zurückbleibt. Werden Sie auf der Arbeit häufiger kritisiert und gibt Ihnen Ihr Chef das Gefühl, dass Ihre Arbeitsleistung nicht zufriedenstellend ist? Machen Sie sich keine Sorgen, in den seltensten Fällen kann man jemanden kündigen, weil er oder sie nicht gut genug ist.

Kündigung erlaubt? Was sind die Ursachen für die schlechte Arbeitsleistung?

Um jemanden aufgrund schlechter Arbeitsleistung zu kündigen, muss eine Arbeitsleistung zunächst einmal messbar sein. Daran scheitert eine Klage vor dem Arbeitsgericht laut Businessinsider auch meistens schon, weil sich das in der Praxis meist kaum messen lässt. Dem Bericht zufolge gibt es zwei Ursachen für schlechte Arbeitsleistungen: Personenbedingte Schlechtleistung und verhaltensbedingte Schlechtleistung. Während unter ersterer verstanden wird, dass jemand nicht die körperlichen, geistigen oder charakterlichen Fähigkeiten vorweist, die zur Ausübung der Arbeit notwendig sind, meint zweitere, dass jemand eigentlich leistungsstärker arbeiten könnte, sein Potential jedoch nicht ausschöpft.

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Voraussetzung, um jemanden wegen schlechter Leistung zu kündigen

Bevor ein Chef bzw. ein Unternehmen, Arbeitnehmer kündigen will, muss geprüft werden, ob man die betroffenen Angestellten nicht an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen kann. Auch weniger Gehalt könnte in Betracht gezogen werden. Außerdem ist zu untersuchen, woran die mangelnde Leistung liegen könnte. Laut Businessinsider ist es bislang noch nicht vorgekommen, dass eine sogenannte „Low-Performer-Kündigung“ wirksam ausgesprochen worden wäre.

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Kündigung des Arbeitsvertrags: Die wichtigsten Fakten, die jeder kennen sollte

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es viele rechtliche Fallstricke zu beachten - egal ob sie vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus erfolgt. © Patrick Pleul / dpa
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus.
Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, und zwar mit einer Original-Unterschrift und dem vollen Namen. E-Mail, Textnachricht oder Fax reichen hier nicht aus. © Jan-Philipp Strobel / dpa
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters.
Wie lange die Kündigungsfrist dauert, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Laut Gesetz beträgt sie jedoch mindestens vier Wochen. Während der Probezeit gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. © Patrick Pleul / dpa
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben.
Wer kündigen will, sollte seine Kündigung dem Chef oder der Personalabteilung persönlich übergeben oder per Post verschicken - am besten per Einschreiben. © Monika Skolimowska / ZB / dpa
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen
Kann ich eine Kündigung auch zurückziehen? Ja, aber nur wenn sie der Vorgesetzte noch nicht gelesen hat. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen. © Patrick Pleul / dpa
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig.
Der Kündigung durch den Arbeitgeber muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Drei Abmahnungen, wie oft angenommen wird, sind dafür nicht nötig. © Robert Schlesinger / dpa Zentralbild / dpa
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.
Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Kündigungsfrist. Die Gründe können vielschichtig sein - von betriebsbedingten Gründen bis hin zu Arbeitsverweigerung oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. © Tobias Hase/ dpa
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wer den Arbeitgeber bestiehlt oder andere "erhebliche" Pflichtverstöße begeht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. © Jens Büttner / dpa
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam.
Wer eine Kündigung in seinem Briefkasten vorfindet, der sollte sofort einen Anwalt einschalten. Nicht selten sind Kündigungen, etwa auf Grund von Formfehlern, unwirksam. © Ralf Hirschberger/dpa (Archivbild/Symbolbild)
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld und es können Lücken im Versicherungsschutz entstehen. © Jens Kalaene / ZB / dpa

Kündigungen wegen zu schlechter Leistung: Darauf sollten Sie achten

Auch wenn Ihr Chef Sie wegen schlechter Leistungen nicht kündigen kann, so gehen Unternehmen häufig den Weg, der Ursache auf den Grund zu gehen. Wird festgestellt, dass Sie alles zur Verfügung gestellt bekommen haben, was Sie benötigen und Sie sich aber beispielsweise nicht an vorformulierte Abläufe und Prozesse halten, kann das als Kündigungsgrund vorgetragen werden.

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Häufig stellt sich laut Businessinsider in solchen Untersuchungen jedoch heraus, dass das eigentliche Problem bei der Führungskraft selbst liegt. Diese hat entweder nicht die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt oder die Teamarbeit nicht gut genug koordiniert, sodass der vermeintliche „Low Performer“ gar nicht besser oder schneller arbeiten konnte, weil wichtige Zuarbeit von Kollegen noch fehlte. Sie brauchen sich also erstmal keine Sorgen zu machen, dass Ihr Chef Sie kündigen wird, weil er Sie gelegentlich kritisiert. Achten Sie nur darauf, dass Sie genau das tun, was von Ihnen verlangt wird. Wenn Sie sich an die Arbeitsabläufe und Prozesse halten, kann Ihnen keiner einen Strick daraus drehen. Generell ist aber zunächst immer auch ratsam, in den Dialog zu treten und Eigeninitiative zu zeigen. Und falls Sie doch einmal vor dem Arbeitsgericht landen sollten: Laut Businessinsider endet ein Kündigungsverfahren meist mit der Zahlung einer Abfindung oder die Kündigung wird zurückgezogen.

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