Gesetzliche Regelung

„Bildungsurlaub ist Förderung und keine Fehlzeit“ – fragen Sie Ihren Chef jetzt nach Weiterbildungen

Man lernt ein Leben lang, auch im Job. Hier sind zwischen fünf und zehn Tage Bildungsurlaub möglich. Aber wie fragt man seinen Arbeitgeber danach – und wer hat die besten Chancen auf Bewilligung?

Mitten im Alltagsstrudel zwischen „Arbeit, Privatleben und Dingen, die man zu erledigen hat, findet man oftmals nur schwer einen Pausenknopf“. Mit dabei aber die Frage, was man vom Arbeitsleben eigentlich erwartet. So ging es Lara Körber, bis sie von der Möglichkeit gehört hat, Bildungsurlaub zu machen. Für sie bietet er die Chance, das Arbeits- und Privatleben von Beschäftigten in Deutschland per Gesetz zu verbessern. Dieses Wissen hat viel verändert: Gemeinsam mit Anian Schmitt hat sie die Plattform Bildungsurlauber.de gegründet. Lara Körber hat merkur.de von IPPEN.MEDIA verraten, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorgesetzten ohne Angst nach Bildungsurlaub fragen können.

27 Millionen Berechtigte und nur zwei Prozent nutzen es – Bildungsurlaub in Deutschland

Anian Schmitt und Lara Körber bei der „Der Höhle der Löwen“. Dort stellen sie die Plattform Bildungsurlauber.de vor.

In 14 von 16 Bundesländern ist der Bildungsurlaub, manchmal auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt, gesetzlich verankert, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen demnach, zusätzlich zu ihrem Urlaub, fünf Tage pro Jahr für Bildung zu. In Bayern und Sachsen gibt es keine gesetzliche Regelung.

So richtig bekannt ist Bildungsurlaub allerdings nicht. Bildungsurlauber.de schreibt, dass 27 Millionen Menschen in Deutschland einen Anspruch haben, zwei Prozent nehmen das Angebot wahr. Bekannt ist das Angebot vor allem bei großen Unternehmen mit Betriebsrat. Bildungsurlauber.de hat beispielsweise bei dem Automobilhersteller VW mal nachgefragt. Dort hat 2021 jeder Zweite schon Bildungsurlaub genommen.

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Mental überfordert oder faul: Was denkt der Chef, wenn man Bildungsurlaub machen will?

Jeder Fünfte zwischen 25 und 34 Jahren denkt daran, den Job zu kündigen, das geht aus einer aktuellen Umfrage vom ZDF hervor. Mit ein Grund ist Stress im Job, sagen 27,7 Prozent der Befragten. Bildungsurlaub kann dagegenwirken, doch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Vorbehalte:

Viele Menschen haben Angst, ihren Chef oder ihre Chefin zu fragen, ob sie Bildungsurlaub nehmen können. Die Sorge ist, dass durch die Wahl des Seminars plötzlich die eigene Professionalität infrage gestellt wird – werden sie beispielsweise als mental überfordert wahrgenommen, wenn sie etwas über Resilienz lernen wollen?

Lara Körber von Bildungsurlauber im Interview mit merkur.de von IPPEN.MEDIA

Je nach Kurs kann die Angst eine andere sein. Wollen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einen Yoga-Kurs als Bildungsurlaub machen, könnte die Sorge da sein, als faul zu gelten, weil man dies nicht in der Freizeit mache. Von den Rückenschmerzen, die man mit diesem Kurs verbessern oder präventiv vermeiden möchte, wisse das Umfeld oft nichts. Der Schlüssel ist allerdings Kommunikation, sagt Körber. Die sollte am besten auf beiden Seiten geschehen.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Ohne Angst zum Bildungsurlaub: Mit drei Schritten klappt es

Wer als Arbeitskraft Angst hat, kann in verschiedenen Schritten versuchen, die Vorgesetzten zu überzeugen. Wichtig dabei ist vor allem, dass andere die Beweggründe für einen Bildungsurlaub verstehen. „Bildungsurlaub ist Förderung und keine Fehlzeit“, sagt Lara Körber von Bildungsurlauber.de. Das muss so auch bei den Vorgesetzten ankommen. Hierbei helfen drei Schritte:

  1. Beweggründe und erhoffte Ziele durch den Bildungsurlaub erläutern: Transparenz schaffen, wie sich der Bildungsurlaub auf die eigene Motivation auswirken kann.
  2. Mehrwert für Unternehmen klarmachen: Das Gelernte kann oft im Arbeitsleben angewendet werden. Dies kann dafür sorgen, dass Arbeitskräfte gesund bleiben.
  3. Kommunikation im Nachgang: Das Erlernte und Erfahrene mit dem Team und den Vorgesetzten teilen.

Bildungsurlaub ist ein ganzheitliches Projekt, es ist von den Bundesländern zertifiziert und so erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein didaktisches Angebot mit Mehrwert. Übrigens zahlen Arbeitgeber den Lohn weiter, wie bei einem Erholungsurlaub. Die Kosten für die Weiterbildung, Lehrmittel, Fahrten oder die Unterkunft tragen die Arbeitskräfte, informiert DGB auf der eigenen Webseite. Anschließend können die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Für Vorgesetzte kann es aber auch wertvoll sein, denn „Bildungsurlaub ist ein 360 Grad-Tool für die eigene Zufriedenheit und ein Motor für Wachstum und Wertschätzung im Unternehmen“, sagt Lara Körber. Physischen oder psychischen Krankheiten kann vorgebeugt werden, die Arbeitskräfte werden motiviert und durch die Förderung, die der Arbeitgeber erlaubt, kann sich die emotionale Bildung an das Unternehmen verstärken. Ebenso wird die Produktivität angehoben, informiert Bildungsurlauber.de. Wichtig aber auch: „Bildungsurlaub darf Spaß machen.“

Bildungsurlauber.de bei „Die Höhle der Löwen“

Lara Körber und Anian Schmitt sind am 29. Mai im Staffelfinale von „Die Höhle der Löwen“ auf Vox zu sehen. Mit der Plattform Bildungsurlauber.de wollen sie eine Wissenslücke in der Bevölkerung schließen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf der Seite aus 14.000 Kursterminen wählen. Darunter sind Kurse zur „gewaltfreien Kommunikation, Marketing, Sprachkurse oder Yoga“. Ebenso gibt es dort gebündelt die offiziellen Antragsunterlagen für einen Bildungsurlaub. Das Gründungs-Duo benötigt 150.000 Euro und bietet dafür zehn Prozent der Firmenanteile.

Rubriklistenbild: © RTL/Bernd-Michael Maurer

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