Nach Antragsflut

Wohngeld um 190 Euro im Monat erhöht: Wann Sie den Mietzuschuss erhalten

Um Personen mit geringem Einkommen zu entlasten, wurde das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro monatlich aufgestockt. Viele wollen nun wissen, wann die Leistung bei ihnen ankommt.

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem jedoch wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Der staatliche Zuschuss wird seit Januar 2023 um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Auch die Zahl der Wohngeldempfänger wird seit diesem Jahr erweitert – zu den bisher 600.000 Haushalten sollten bis zu 1,4 Millionen dazukommen, hieß es.

Wohngeld von rund 370 Euro im Monat wird auch rückwirkend ausgezahlt

Viele Wohngeldanträge gehen aktuell bei den Behörden ein. Im Schnitt sollen Haushalte 370 Euro erhalten. (Symbolbild)

Kann der Antrag auf Wohngeld nicht rechtzeitig bearbeitet werden, wird Bezugsberechtigten der Zuschuss rückwirkend ausgezahlt. Das berichtete das Nachrichtenportal ntv.de mit Blick auf die „Antragsflut“ für die staatliche Unterstützung, die viele Stadtverwaltungen derzeit an ihre Grenzen bringt. Angesichts der Antragsflut für das Wohngeld habe Bauministerin Klara Geywitz die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Geduld aufgerufen, heißt es in dem Bericht. „Vier Milliarden zu verteilen, ist natürlich eine riesen Aufgabe“, sagte die SPD-Politikerin demnach der ARD. „Jeder, der noch im Januar einen Antrag stellt auf Wohngeld und ihn bewilligt bekommt, egal ob das im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend ab Januar auch das Geld.“

Wer hat Anspruch auf das neue Wohngeld?

Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle, wann man einen Anspruch auf Wohngeld hat, gibt es zwar nicht. Für eine erste Orientierung bietet sich jedoch der offizielle Wohngeldrechner 2023 an. Wichtig sind bei den Angaben etwa das monatliche Gesamteinkommen und die monatliche Brutto-Kaltmiete sowie die Zahl der Haushaltsmitglieder. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann, wie auch ntv.de erklärt, allerdings nur die zuständige Wohngeldbehörde geben. „Antragsformulare für Wohngeld erhalten Interessierte bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhält man auch eine umfassende Beratung.“

Nicht nur Mieter können Antrag auf Wohngeld stellen

Nicht nur Mieter können einen Antrag auf Wohngeld stellen, sondern etwa auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, wie zudem das Portal swp.de schilderte. „Sie könnten den Wohnzuschuss bekommen, wenn sie wegen eines zu geringen Einkommens laufende Kosten nicht tragen können“, heißt es in dem Bericht als mögliches Beispiel.

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Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
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Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
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Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
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Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
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Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
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Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
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Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
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Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Kindergeld von 250 Euro für jedes Kind pro Monat

Auch zahlreiche Familien sollen in diesem Jahr finanziell entlastet werden: Das Kindergeld wurde auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat erhöht. Eine Neuerung gibt es außerdem bei den sogenannten Midi-Jobs: Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bürgergeld, Wohngeld, Rente und Kindergeld – erfahren Sie hier weitere Informationen über die wichtigsten Neuerungen.

Rubriklistenbild: © Lobeca/imago images

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