Finanzen regeln

Steuererklärung für 2022 jetzt einreichen: Was gilt es zu beachten? 

Das Jahr 2022 ist vorbei und schon kann die Steuererklärung eingereicht werden. Was muss man dabei beachten? Und wie schnell erhält man den Bescheid?

Wer Geld bei der Steuer zurückerwartet, wird sich in der Regel mit der Einreichung der Steuererklärung beeilen. Manch einer hat womöglich die Energiepreispauschale noch nicht erhalten, was mit der Erklärung noch nachgeholt werden kann. Und: Mittlerweile gibt es wieder Zinsen für angelegtes Geld. Auch das macht eine zügige Steuerrückerstattung attraktiv. Grundsätzlich kann die Steuererklärung, in Papierform oder digital, sofort nach dem Jahreswechsel eingereicht werden. Jedoch verweist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in einer aktuellen Pressemitteilung darauf, dass man selbst bei frühzeitiger Einreichung erst Ende März mit einem Steuerbescheid rechnen könne. Dies läge daran, dass zum Jahresbeginn zuerst noch aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware der Finanzämter eingespeist werden müssten. Außerdem warten die Behörden auf die Steuerdaten von anderen Beteiligten wie Arbeitgebern oder Versicherungen. Diese hätten bis zum letzten Tag im Februar Zeit, alle benötigten Daten zu übermitteln.

Die Steuererklärung lohnt sich schnell zu machen, wenn man eine Erstattung erwartet. (Symbolbild)

Kann ich die Steuerveranlagung beschleunigen?

Dennoch macht es einen Unterschied, wann die Steuererklärung eingereicht wurde. Denn typischerweise werden sie nach dem Zeitpunkt des Eingangs beim Finanzamt abgearbeitet. Dabei werden die Steuererklärungen schneller bearbeitet, die über das elektronische Portal Elster eingereicht wurden. Papiererklärungen hingegen müssen immer erst noch umfangreich erfasst und digitalisiert werden, was die Bearbeitungszeit verlängert.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Welche Belege reiche ich mit der Steuererklärung ein?

Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in der Finanzverwaltung sollen Belege nur noch auf Anforderung an das Finanzamt übermittelt werden. Das heißt, es reicht erst einmal nur die Steuererklärung, auf Papier oder elektronisch, einzureichen. Ob es zu Nachfragen seitens des Finanzamts kommt, kann man ein gutes Stück selbst beeinflussen, indem man möglichst treffende und genaue Angaben zu den einzelnen (absetzbaren) Positionen in der Steuererklärung macht. Die Finanzverwaltung hat hierzu einige Beispiele veröffentlicht.

Beispiele für eine nicht aussagekräftige Darstellung:

  • Spende 250 Euro
  • Fortbildung 700 Euro
  • Reparaturen 800 Euro

Beispiele für eine aussagekräftige Darstellung:

  • SOS-Kinderdorf (06/2017) 250 Euro
  • Ärztekongress Berlin (23.-26.03.2017) – Teilnahmegebühr 700 Euro
  • 26.06.2017: Lohnanteil Reparatur Heizung (Heizungsbau GmbH) 800 Euro

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer der Steuererklärung?

Wenn man seine Steuererklärung eingereicht hat, dauert es von Bundesland zu Bundesland im Durchschnitt unterschiedlich lange, bis man seinen Steuerbescheid in Händen hält. Nach einer Auswertung des Internetportals Lohnsteuerkompakt war hier im Jahr 2022 das Bundesland Berlin am schnellsten: Die Finanzämter dort brauchten im Schnitt 45,8 Tage, um eine Einkommensteuererklärung zu bearbeiten. Die meiste Zeit benötigten die Finanzämter im Bundesland Bremen mit durchschnittlich 82,1 Tagen von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid. Bayern lag im Durchschnitt bei einer Bearbeitungszeit von 53,5 Tagen.

Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa/Archivbild

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