Rentenzahlung

2.000 Euro Rente beziehen: So hoch sollte Ihr Gehalt dafür heute sein

Rentner sollten im Ruhestand gut leben können. Doch um 2.000 Euro Rente zu beziehen, muss der Verdienst davor entsprechend hoch sein.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente ist ein viel diskutiertes Thema in Deutschland. Oft ist der Blick auf den Rentenbescheid ernüchternd, obwohl Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Eine Rente von 2.000 Euro erscheint für viele das Minimum, um sich auch die hohen Mieten im Alter noch leisten zu können. Doch für wen ist das überhaupt möglich?

Im Alter gut von der Rente leben zu können – das wünschen sich wohl die meisten. Für 2.000 Euro Rente müssen sie heute jedoch einiges verdienen.

Monatliche Rentenhöhe berechnet sich aus Rentenformel

Die monatliche Rentenhöhe berechnet sich aus der sogenannten Rentenformel, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert. Dabei werden folgende Werte berücksichtigt:

  • Entgeltpunkte
    Zugangsfaktor
    aktueller Rentenwert
    Rentenartfaktor

Die Rentenformel lautet:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeldpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Die Entgeltpunkte zählen dabei am meisten. Diese werden jedes Jahr anhand des Einkommens ermittelt. Entspricht Ihr Verdienst in einem Jahr dem Durchschnittsverdienst aller Bürger, entspricht dies zum Beispiel 1 Entgeltpunkt. Die tatsächliche Rentenhöhe wird jedoch noch von vielen weiteren Faktoren beeinflusst, wie etwa der Inflation, Arbeitslosigkeit oder ob Sie in Ost- oder West-Deutschland leben. Mehr zur Berechnung der Rentenhöhe lesen Sie hier.

Wie viel muss ich verdienen, um 2.000 Euro Rente zu erhalten?

Wer im Alter 2.000 Euro Rente beziehen möchte, der braucht mindestens 60 Entgeltpunkte. Dafür muss der Verdienst jedoch bereits in jungen Jahren sehr hoch sein. So rechnet Focus Online vor, dass der Verdienst im Durchschnitt bei mindestens 4.500 Euro brutto monatlich liegen muss – und das über 45 Jahre lang. Erst bei diesem Verdienst ist eine monatliche Rentenzahlung von 2.000 Euro möglich.

Für die meisten ist ein solcher Verdienst gar nicht möglich. Dafür müsste man sein Leben lang rund 30 Prozent mehr verdienen als der Durchschnittsbürger. Deshalb raten Experten dazu, so früh wie möglich privat vorzusorgen, um die Rentenlücke zu schließen. Auf die Rente werden ohnehin noch Steuern und Abgaben fällig, was die Rentenzahlung noch zusätzlich schrumpfen lässt.

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
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Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
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Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

So viel Rente erhalten die Deutschen im Durchschnitt

Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung fällt die gesetzliche Durchschnittsrente (brutto) folgendermaßen aus: Im Jahr 2020 bezogen weibliche Versicherungsnehmerinnen in den alten Bundesländern 783 Euro, während männlichen Rentnern monatlich 1.138 Euro zur Verfügung stand. In den neuen Bundesländern erhielten Rentnerinnen im Jahr 2020 mit 1.038 Euro deutlich mehr als westdeutsche Frauen. Ostdeutsche Männer erhielten monatlich 1.071 Euro. Für das kommende Jahr sind weitere Rentenerhöhungen geplant.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

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