Voraussichtliche Rentenerhöhung 2023

Rentenerhöhung 2023: Laut einer Prognose sollen die Renten nächstes Jahr um bis zu 4,2 Prozent steigen

Die Renten in Deutschland sollen im Sommer weiter steigen. Das geht aus dem neuen Rentenversicherungsbericht hervor. Wie viel Geld dann möglich wäre.

Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können 2023 voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 6. November unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022: In Westdeutschland sollen die Renten der Schätzung zufolge im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Bei einer Rente von 1.000 Euro bedeute die geschätzte Anpassung ein Plus von rund 35 Euro im Westen und 42 Euro im Osten, heißt es weiter in dem dpa-Bericht. Die Daten für 2023 seien vorläufig, Klarheit gebe es erst im kommenden Frühjahr. Zuvor hatte die Bild am Sonntag (BamS) darüber berichtet.

Gute Prognose für Rentnerinnen und Rentner: Im kommenden Jahr sollen die Bezüge der geschätzten Anpassung zufolge steigen.

Voraussichtliche Rentenerhöhung 2023

Dem Bericht zufolge sollen die Renten bis zum Jahr 2036 um insgesamt knapp 43 Prozent steigen, so dpa weiter. Dies entspreche einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr, hieß es. Das Rentenniveau, das derzeit bei rund 48,1 Prozent liegt, bleibt dem Bericht zufolge auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent. Es drückt das Verhältnis der Rente zu den Löhnen und somit die Absicherungskraft der Rente für die Rentnerinnen und Rentner aus. Gesetzlich ist ein Absinken des Niveaus unter 48 Prozent bis 2025 ausgeschlossen. In der BamS bekräftigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass eine weitere Rentenreform geplant sei: „Als Nächstes kümmern wir uns darum, das Rentenniveau dauerhaft stabil zu halten, deutlich über 2026 hinaus.“

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
antragsformular,rentenantrag,antrag,antragsformulare,anträge,formular,formulare,rente *** application form,state Pension
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
aelteres Paar sitzt verliebt an einem Baum und liest zusammen ein Buch elderly couple in love sittin
Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

Entwicklung der Beitragssätze laut vorläufiger Berechnung

Der Beitragssatz soll nach der vorläufigen Berechnung bis 2026 beim aktuellen Wert von 18,6 Prozent stabil bleiben, wie es den Berichten zufolge weiter heißt. Der Beitragssatz ist der Anteil am monatlichen Bruttolohn, der für die Rentenversicherung vorgesehen ist. Er wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und -nehmer gezahlt.

Geplante Rentenerhöhung in der Kritik – Zeitpunkt zu spät?

Der Rentenversicherungsbericht 2022 soll nach den aktuellen Plänen am 30. November im Kabinett beschlossen werden, berichtete dpa zudem. Anschließend müssten sich noch Bundestag und Bundesrat mit den Daten befassen. Nach Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds kämen die Erhöhungen angesichts der Inflation zu spät. Zum Ausgleich hoher Energiekosten erhalten Rentnerinnen und Rentner im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro

Rubriklistenbild: © Thomas Warnack/dpa

Unsere News per Mail

Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst mit Anklicken dieses Links ist die Anmeldung abgeschlossen. Ihre Einwilligung zum Erhalt des Newsletters können Sie jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail widerrufen.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Meistgelesen

Feuerwehr löscht Kellerbrand in Wald
Feuerwehr löscht Kellerbrand in Wald
Feuerwehr löscht Kellerbrand in Wald
Bauchfrei und Jogginghose in der Schule verbieten? Das sagen Solinger Schulleiter
Bauchfrei und Jogginghose in der Schule verbieten? Das sagen Solinger Schulleiter
Bauchfrei und Jogginghose in der Schule verbieten? Das sagen Solinger Schulleiter
Auch heute Streik in Solingen
Auch heute Streik in Solingen
Auch heute Streik in Solingen
Braune Fugen zwischen Bodenfliesen: Hausmittel macht sie schnell wieder schön hell und sauber
Braune Fugen zwischen Bodenfliesen: Hausmittel macht sie schnell wieder schön hell und sauber
Braune Fugen zwischen Bodenfliesen: Hausmittel macht sie schnell wieder schön hell und sauber

Kommentare