Renteneintrittsalter

Rente vor 67? Welche Jahrgänge ohne Abschläge früher den Ruhestand antreten können

Zählen Sie die Jahre, bis Sie endlich Ihren wohlverdienten Ruhestand einläuten können? Einige Jahrgänge können bereits vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen.

Je nachdem, wann Sie geboren wurden, ändert sich Ihr Renteneintrittsalter. Welche Jahrgänge noch ohne Abzüge vor 67 in Rente gehen dürfen, lesen Sie im Folgenden.

Wann wollen Sie in Rente gehen?

Haben Sie sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt, wie lange Sie noch arbeiten müssen, bevor Sie in Rente gehen können? Wenn Sie bereits die Monate oder gar Jahre bis zur Rente zählen, sind Sie damit nicht allein! Viele Menschen in Deutschland sehnen den Tag herbei, an dem Sie endlich Ihren Beruf an den Nagel hängen und den wohlverdienten Lebensabend im Ruhestand genießen können. Aber wann darf ich in Rente gehen? Die Antwort hängt vor allem von Ihrem Geburtsjahr ab. Welche Abzüge bei der Rente mit 63 drohen, lesen Sie hier.

Ob Sie vor 67 in Rente gehen dürfen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

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Diese Jahrgänge dürfen vor 67 in Rente gehen

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Seit dem Jahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2023 um einen Monat pro Jahr angehoben. Wer also zum Beispiel 1956 geboren wurde, darf mit 65 Jahren und zehn Monaten ohne Abzüge in Rente gehen. Ab 2024 wird das Renteneintrittsalter beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 laut der Deutschen Rentenversicherung in 2-Monats-Schritten angehoben. Also alle, die vor 1963 geboren wurden, dürfen noch vor 67 Jahren in Rente gehen. Alle ab Jahrgang 1964 müssen normalerweise bis 67 arbeiten. Eine Rente mit 70 solle es aber laut Arbeitsminister Hubertus Heil nicht geben.

Folgende Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen:

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
195665 Jahre, 10 Monate
195765 Jahre, 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre, 2 Monate
196066 Jahre, 4 Monate
196166 Jahre, 6 Monate
196266 Jahre, 8 Monate
196366 Jahre, 10 Monate

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
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Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
aelteres Paar sitzt verliebt an einem Baum und liest zusammen ein Buch elderly couple in love sittin
Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

Ausnahme: Wer muss nicht bis 67 arbeiten, sondern darf früher in Rente?

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, denn nicht für alle Rentenversicherten wird das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. So haben beispielsweise besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben – nicht nur Arbeitsjahre zählen zur Versicherungszeit, auch Kinderbetreuung oder die Pflege Angehöriger können Sie anrechnen lassen – laut der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Altersrente.

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Auch schwerbehinderte Menschen müssen dem Bericht zufolge nicht bis 67 arbeiten. Für sie wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 63 auf 65 angehoben. Außerdem gibt es eine Sonderregelung für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: wer nach dem 31.12.1951 geboren wurde, dessen Renteneintrittsalter wird stufenweise auf 62 erhöht. Und auch wer zu krank ist, darf früher in Rente – Stichwort: Erwerbsminderungsrente.

Mit 67 in Rente? Teilen Sie es uns mit.

Rubriklistenbild: © Florian Schuh/Imago

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