Versorgung im Alter

Pension oder Rente – bis zu 2.000 Euro Unterschied zwischen Beamten und Rentnern

Fast die Hälfte aller Rentner in Deutschland muss von weniger als 1.000 Euro im Monat leben. Beamte erhalten im Durchschnitt das Dreifache. Ein Ungleichgewicht, das abgeschafft werden sollte?

Was die eigenen Finanzen angeht, sind die Beamten in Deutschland wesentlich besser aufgestellt als die Rentner. Schon nach nur fünf Jahren im Dienst, zum Beispiel als Lehrer, zahlt der Staat mindestens eine Pension von 1.800 Euro (brutto). Rentner kommen da gerade mal auf im Schnitt 1.600 Euro (brutto) – und das nach 45 Jahren Arbeit. Die Wirklichkeit sieht aber noch dunkler aus, denn diese Durchschnittsrente bekommen nur wenige Senioren. In der Realität gibt viel zu viele Fälle, in denen weniger als 1.000 Euro von der Rentenkasse monatlich ausbezahlt werden.

Pension und Rente – die Kluft zwischen Beamten und Rentnern

Die Gründe für eine geringe Rente sind vielzählig. Es kommt beispielsweise darauf an, ob man eine Voll- oder Halbzeitstelle hatte, wie hoch der Verdienst war und ob man auch wirklich die vollen 45 Jahre gearbeitet hat. Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Die Augsburger Allgemeine (AA) schreibt, dass es laut der amtlichen Zahlen 10,8 Millionen Rentner gibt, die in die U-1.000-Kategorie fallen. Wer da keine Betriebsrente als Ergänzung vorzuweisen hat, muss zum Monatsende wohl jede Ausgabe genau überlegen.

Wenn die Rente ansteht, fallen die Altersbezüge hierzulande sehr unterschiedlich hoch aus. (Symbolbild)

Beamte bekommen im Schnitt rund 3.200 Euro (brutto) im Monat. Während des Berufslebens mussten sie außerdem nicht in die Rentenkasse einzahlen. Abgezogen von den 3.200 Euro werden jedoch noch Steuern und Beiträge für die Krankenversicherung.

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Zweiklassengesellschaft – Mindestrente wird gefordert

Gegenüber der Augsburger Allgemeine sprach Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch davon, dass es am Ende eines langen Arbeitslebens eine „Zweiklassengesellschaft“ im Alter gäbe. Er wäre für eine Generalüberholung der Rente, damit der Lebensstandard im Alter gesichert werden könne. Laut AA verlangte Bartsch eine Mindestrente von 1.200 Euro (netto), da nicht die Pensionen im Schnitt zu hoch, sondern die Renten zu niedrig seien.

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
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Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
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Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

Bemessungsgrundlage Auslöser für die Kluft zwischen Rente und Pension

Schuld an der Kluft zwischen einer geringen Rente und höheren Pensionen ist auch die Berechnung ebendieser. So liegt das aktuelle Rentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten. Das Pensionsniveau der meisten Beamten allerdings zwischen 67 und 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Dietmar Bartsch fordert laut AA deshalb auch, dass das Rentenniveau auf 53 Prozent angehoben werden müsse. Ein weiterer Schritt wäre ihm zufolge auch die Rentenkasse für alle Erwerbstätigen, in die auch Manager, Beamte und Selbstständige einzahlen müssten.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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