Zum Jahreswechsel

Kindergeld, Rente, Bürgergeld: Was sich 2023 für zahlreiche Verbraucher ändert

Einige Gesetzesänderungen stehen bevor. Sind Sie auch davon betroffen? Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen im kommenden Jahr.

Mit dem neuen Jahr treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, von denen von der Familie bis zum Rentner zahlreiche Menschen in Deutschland betroffen sind. Neu ist zum Beispiel das Bürgergeld, das ab dem 1. Januar Hartz IV ablösen soll. Hier ein Überblick über vier wichtige Neuerungen im Jahr 2023.

1. Wichtige Änderung bei der Rente ab dem kommenden Jahr

In Westdeutschland sollen die Renten im Juli 2023 um rund 3,5 Prozent steigen, und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Bei einer Rente von 1.000 Euro bedeutet das also ein Plus von rund 35 Euro im Westen und 42 Euro im Osten. Zudem gibt es 2023 eine Neuerung: Rentenbeiträge lassen sich ab dem kommenden Jahr vollständig von der Steuer absetzen. „Die Besteuerung erfolgt dann erst mit der Auszahlung im Alter“, schilderte das Portal Nordbayern.de. Die Rechengrößen würden jedes Jahr angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Ab dem kommenden Jahr soll außerdem die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten aufgehoben werden, so die geplante Gesetzesänderung.

2. Kindergeld wird 2023 angehoben

Gute Nachricht für Familien: Im kommenden Jahr steigt das Kindergeld.

Ab Januar dürfen sich Millionen Familien über mehr Kindergeld freuen: Es wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Viele Alleinerziehende profitieren derweil nicht von der Erhöhung.

3. Wohngeld-Reform soll mehr Haushalte ab Januar entlasten

Ab dem kommenden Jahr sollen mehr Haushalte in Deutschland mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: „Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen“, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Das Wohngeld solle außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. „Damit erhalten die berechtigten Haushalte künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich.“ Ab dem 1. Januar sollen also mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben, allerdings könnte sich die Auszahlung bis zum Sommer verzögern, hieß es.

4. Bürgergeld

2023 soll das Bürgergeld die bisherigen Hartz 4-Leistungen ablösen. Zum 1. Januar steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro. So erhalten Alleinstehende künftig 502 Euro. Zum 1. Juli 2023 treten zudem wesentliche Teile der Reform in Kraft: Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen, wie dpa berichtete. Das sogenannte Schonvermögen beträgt in einer „Karenzzeit“ von einem Jahr 40.000 Euro. Weitere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft dürfen jeweils 15.000 Euro behalten. Altersvorsorge und Wohnung bleiben laut dpa zunächst weitgehend unangetastet.

Energiepreispauschale einfach: Wie viel Geld gibt es für wen?

Heizungsregler. Von der Energiepauschale profitieren einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind.
Von der Energiepauschale profitieren einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, Selbstständige und etwa pauschalbesteuerte Minijobber. © Marcus Brandt/Imago
Frau hält 300 Euro. Die Energiepauschale wurde im Herbst vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.
Die Energiepauschale wurde im Herbst vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.  © Anke Bingel/epd/Imago
Frau sitzt zu Hause und erledigt die Steuererklärung. Die Energiepauschale ist steuerpflichtig. Wer einen hohen Steuersatz hat, kriegt schlussendlich weniger Geld raus.
Die Energiepauschale ist allerdings steuerpflichtig. Wer einen hohen Steuersatz hat, kriegt schlussendlich weniger Geld raus. © Roman Möbius/Imago
Mann hält Geldbeutel. Wer als Beschäftigter unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.
Wer als Beschäftigter unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe. © Bihlmayerfotografie/Imago
Selbstständige schreibt auf einem Block.
Auch Selbstständige können profitieren: Sie erhalten die Energiepreispauschale über ihre vierteljährliche Vorauszahlung. Sie zahlen einfach 300 Euro weniger Steuern. © Oleksandr Latkun/imageBROKER/Imago
Allerdings muss der Energiezuschuss, genau wie bei Angestellten, noch versteuert werden. Bei Selbstständigen geschieht dies über die Einkommenssteuererklärung.
Allerdings muss der Energiezuschuss, genau wie bei Angestellten, noch versteuert werden. Bei Selbstständigen geschieht dies über die Einkommenssteuererklärung. © Lobeca/RalfxHomburg/Imago
Geldscheine auf einem Heizkörper. Rentner und Studenten waren zunächst leer ausgegangen, doch mit dem dritten Entlastungspaket hat sich das geändert.
Rentner und Studenten waren zunächst leer ausgegangen, doch mit dem dritten Entlastungspaket hat sich das geändert. © Anke Bingel/epd/Imago
Stempel mit der Aufschrift „300 Euro“. Die Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner soll bis Mitte Dezember als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Die Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner soll bis Mitte Dezember als Einmalzahlung ausgezahlt werden. © Felix Schlikis/Lobeca/Imago
Hände eines Rentners beim Geld zählen. Die Energiepreispauschale wird brutto ausbezahlt. Unter Umständen muss sie dann versteuert werden.
Rentnerinnen und Rentner müssen noch etwas beachten: Die Energiepreispauschale wird ebenfalls brutto ausbezahlt. Unter Umständen muss sie dann versteuert werden. © Sven Simon/Imago
Geldbörse mit 200 Euro. Studierende und Fachschüler werden die 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im kommenden Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen.
Die mehr als drei Millionen Studierenden und Fachschüler hierzulande werden die ihnen versprochene 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im kommenden Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 9. November) berichtete. Das sehe ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesbildungsministerium vor. Er werde nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt.  © RalfxHomburg/Lobeca/Imago

Weitere Entlastungen für zahlreiche Menschen in Deutschland

Schon zum 1. Dezember 2022 traten außerdem zahlreiche Neuerungen in Kraft, von denen viele Menschen in Deutschland finanziell betroffen sind: An Rentnerinnen und Rentner wurde im Dezember die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Für Gas- und Fernwärmekunden gab es eine einmalige Soforthilfe. Im kommenden Jahr soll dann die Gas- und Strompreisbremse Millionen Haushalte in der Energiekrise entlasten. Erfahren Sie hier, wie viel Ersparnis das für einen Haushalt bedeuten kann.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa

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