Renteninformation

Wollen Sie wissen, wie hoch Ihre Rente später ausfällt? Drei Zahlen verraten es Ihnen

Wie viel Rente könnte es eines Tages für Sie geben? Wer es wissen will, sollte diese drei Zahlen auf der Renteninformation gut lesen – was Sie dazu wissen sollten.

Wie hoch wird die eigene Rente später ausfallen? Zentrale Angaben darüber finden Beschäftigte in der Renteninformation, die sie regelmäßig zugeschickt bekommen und die mit zwei Seiten relativ knapp gehalten ist. Die wichtigsten Zahlen stehen auf der ersten Seite in einem Kasten.

Renteninformation: Das sagen die drei Kennzahlen über die Rente

An erster Stelle steht, wie hoch eine Erwerbsminderungsrente aktuell ausfallen würde, heißt es in einem früheren Bericht auf BR.de zum Thema. Der Rentenberater Thomas Büttner von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd weise jedoch darauf hin, dass diese Rente nur gezahlt wird, wenn jemand gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass sich auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nichts mehr finden lässt. „Einen Berufsschutz gibt es seit dem Jahr 2001 nicht mehr“, erklärte der Experte damals dem Portal zufolge. Verbraucherschützer würden daher empfehlen, sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern.

Anhand der zweiten Ziffer lässt sich dem Bericht zufolge herleiten, wie hoch die Renten-Ansprüche aktuell sind – gemeint ist der Zeitpunkt, an dem die Renteninformation verschickt wurde. Vor allem für Beschäftigte, die sich zum Beispiel überlegen, sich selbständig zu machen, könne diese Zahl interessant sein. Denn auch, wenn Sie nach einem Wechsel nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten, bleibe dieser Anspruch erhalten.

Dritte Ziffer in Renteninformation am interessantesten

Die dritte Ziffer sollten sich Beschäftigte zudem ganz genau anschauen. Dort kann man ablesen, wie hoch die monatliche Rente sein dürfte, die man im Alter erwarten kann. Der Rentenberater schränke zwar ein, dass sich diese Zahl durch Gesetzesänderungen verändern könne, schilderte BR.de, aber sie komme ziemlich nahe an das heran, was ab dem Renteneintritt monatlich überwiesen wird.

Die Renteninformation sollten Sie gründlich lesen.

Diese verschiedenen Szenarien gibt die Rentenversicherung

Da die Rente jedes Jahr angepasst wird, zeige die Renteninformation zudem zwei Rechenbeispiele, heißt es weiter in dem genannten Bericht, die zeigen sollen, wie weit der tatsächliche Zahlbetrag bis zum Renteneintritt steigen könnte – mit einem Steigerungssatz von einem Prozent und mit einem Steigerungssatz von zwei Prozent. Dem Rentenberater zufolge sei diese Bandbreite über einen längeren Zeitraum durchaus realistisch.

Ansprüche bei Frührente müssen Versicherte bei Rentenkasse selbst erfragen

Gleichzeitig weise die Rentenversicherung in dem Infoschreiben darauf hin, dass die Kaufkraft durch steigende Lebenshaltungskosten geschmälert wird, so das Portal. Auf Seite zwei gebe es ein entsprechendes Rechenbeispiel, das die Zahl der Jahre bis zum Renteneintritt mit berücksichtige. Nicht vergessen sollten Versicherte zudem, dass sie neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung in vielen Fällen Steuern abführen müssen.

Viele Versicherte wollen darüber hinaus zum Beispiel gerne wissen, was sie erwarten können, wenn sie schon vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen würden. Darüber gibt die verschickte Renteninformation keine Auskunft. Denn sie stelle vor allem die Zahlungen ab dem Eintritt in die „Regelaltersrente“ in den Mittelpunkt, heißt es in dem Bericht ergänzend. Wer Auskünfte darüber hinaus erfragen will, kann das demnach direkt bei den Rentenkassen.

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
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Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
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Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

Auch sonst sollten Beschäftigte selbst aktiv werden, so der Tipp: Die gesetzlichen Rentenversicherer bieten auf Nachfrage persönliche Beratungsgespräche an, wo auch die mögliche Versorgungslücke im Alter abgeschätzt werden soll und mit den Versicherten durchgegangen wird, welche Einkünfte sie zum Beispiel aus der Betriebsrenten oder einer privaten Altersvorsorge erwarten können. 

Quellen: BR.de; Deutsche Rentenversicherung

Rubriklistenbild: © Marijan Murat

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