Altersvorsorge

Rente mit 63: Viele wollen früher in den Ruhestand – Abschläge nicht in jedem Fall

Viele Arbeitnehmer scheiden bereits mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus – und damit deutlich vor der Regelaltersgrenze. Welche Abschläge muss man einplanen?

Die Menschen in Deutschland gehen immer öfter früh in Rente. Das zeigen Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Demnach scheiden viele schon mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus, also deutlich vor der Regelaltersgrenze. Eine Ursache dafür sei die seit 2014 bestehende Möglichkeit des frühzeitigen Rentenbezugs ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte „Rente mit 63“. Im Jahr 2021 erfolgte fast jeder dritte Zugang zur Altersrente über diesen Weg.

Frührente: Manchen nehmen dabei Abschläge bei Rentenhöhe in Kauf

„Darüber hinaus zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, dass in den letzten Jahren vermehrt Personen vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen und hierfür Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen“, heißt es in der Mitteilung des BiB vom 10. Dezember. Diese Gruppe mache unter allen, die 2021 erstmals eine Altersrente bezogen, etwa ein Viertel aus. Im Schnitt gingen sie knapp 28 Monate vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat Zahlen vorgelegt, wonach die Menschen in Deutschland immer häufiger früh in Rente gehen.

Bis zu welchem Alter muss man arbeiten, um die reguläre Altersrente zu erhalten?

Noch offen ist den Experten zufolge die Entwicklung bei den jüngeren, nach 1960 geborenen „Babyboomern“, die auf den Renteneintritt zugehen. Zum einen stiegen die Altersgrenzen auch für langjährig Versicherte an. Zum anderen sei schwer einzuschätzen, in welchem Umfang sie Abschläge für einen vorgezogenen Ruhestand in Kauf nehmen. In Deutschland erhöht sich bis 2029 das Alter für den Beginn der Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre, schildert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zu den Hintergründen. Für jene, die 1964 aufwärts geboren wurden, gilt künftig eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

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Frührente mit Abschlägen – Sonderzahlungen zum Ausgleich?

Wer früher in Rente gehen will, muss gegebenenfalls also Abschläge in Kauf nehmen – die wiederum ausgeglichen werden können. Ob sich das lohnt beziehungsweise, ob die Rechnung für einen persönlich aufgeht, ist die Frage, die sich jeder Einzelne stellen muss. Grundsätzlich gilt: Wer die Bedingungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Für jeden Monat, den Versicherte die Rente früher beziehen, gibt es allerdings einen Abschlag von 0,3 Prozent, erklärte die Deutsche Rentenversicherung Bund einem früheren Bericht der dpa zufolge. Die gute Nachricht ist demnach: Mit Sonderzahlungen können diese Abschläge ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Ab dem 50. Lebensjahr könnten die Zahlungen in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden, hieß es in dem Bericht weiter zu den Hintergründen. Wer im Nachhinein doch nicht vorzeitig in Rente gehe, erhalte für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderbeiträge sei nicht möglich.

Rentenmärchen: „Die Rente kommt doch automatisch“ – neun Mythen, die über das Gehalt im Ruhestand kursieren

Zu sehen sind mehrere Senioren, die auf einer Bank sitzen.
Wenn die Rente bevor steht, dann kommen viele Fragen auf. Wie lange muss man gearbeitet haben? Wie wird die Rente versteuert? Das sind nur wenige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen. Hier bekommen Sie die Antworten.  © Imago
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Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Das ist nicht der Fall. Man muss die Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig schriftlich beantragen.  © Birgit Reitz-Hofmann/Imago
Ein Senior verdient sich neben seiner Rente etwas dazu.
Mythos 2: Neben der Rente darf man unbegrenzt dazuverdienen. Das stimmt nicht, eine Grenze gibt es. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro im Jahr dazuverdienen. Verdient man mehr, kann das auf die Rente angerechnet werden.  © Imago
Zu sehen ist eine Tastatur mit einer Tastatur und einem grünen Post-It. Darauf steht „Mein letzter Arbeitstag“.
Mythos 3: Die Höhe der Rente setzt sich aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Das stimmt so nicht. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.  © O. Diez/Imago
Zu sehen ist ein älterer Mann auf einer Sportmatte. Er sitzt und neben ihm liegen Kurzhanteln.
Mythos 5: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Dieser Mythos stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. In der Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt. Das erhöht den späteren Rentenanspruch.  © Hodei Unzueta/Imago
Zu sehen ist ein Antrag auf Hinterbliebenenrente, darauf liegt Geld.
Mythos 6: Nur Frauen haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das stimmt nicht. Zwar ist die Witwenrente bekannter, aber auch Männer erhalten Witwerrente. Seit 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt.  © Sabine Brose, Frank Sorge/Imago
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Mythos 7: Nach 45 Jahren im Beruf kann man schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer so lange im Berufsleben war, der kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Allerdings verschiebt sich das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr nach hinten.  © Imago
Zu sehen ist jemand, der am PC arbeitet.
Mythos 8: Einen Rentenanspruch hat erst jemand, der 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.  © Rüdiger Wölk/Imago
Zu sehen ist eine alte Frau, die ein Heft vor sich liegen hat. Sie schaut ihre Katze an.
Mythos 9: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist falsch. Grundsätzlich muss eine Einkommens- bzw. Lohnsteuer auf die Rente gezahlt werden. Das Geld wird derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz ist abhängig vom Renteneintritt.  © Imago
Zu sehen ist eine Deutschlandkarte, darauf sind Balken zu sehen.
Mythos 10: Wenn man Ostrente bezieht und in den Westen umzieht, bekommt man Westrente. Das stimmt nicht. Die Altersrente wird einmal anhand der Entgeltpunkte errechnet, die am Beschäftigungsort erworben wurde. Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Auch für Rentenerhöhungen ist der Wohnortswechsel unerheblich.  © Imago

Mehr Hinzuverdienst für Frührentner ohne Rentenkürzung möglich

Eine wichtige Neuerung ist zudem in Sicht: Frührentner mit einem Nebenjob können ab 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. So beschloss der Bundestag Anfang Dezember, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen laut dpa von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro.

Rubriklistenbild: © Lino Mirgeler/dpa

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