Nachweis erforderlich

Bei einem Minijob: Wichtige Änderung für die Steuer ab diesem Jahr

Für Arbeitgeber gibt es eine Neuerung: Ab diesem Jahr muss die Steuer-ID von Minijobbern gemeldet werden, wie die Minijob-Zentrale informiert. Was das konkret bedeutet.

Wer Minijobber* beschäftigt, muss auch Steuern abführen; damit die Hilfen - beispielsweise im Haushalt - regulär beschäftigt sind, müssen sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich eines Blogbeitrags der Minijob-Zentrale vom 15. Oktober, in dem es außerdem hieß: „Auch der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob der Verdienst pauschal oder nach individuellen Merkmalen (Lohnsteuerklassen) des Minijobbers versteuert werden soll.“

Ab 2022: Steuer-ID von Minijobbern muss gemeldet werden

Für Arbeitgeber gibt es dem dpa-Bericht zufolge ab 2022 zudem eine wichtige Änderung: Die Steuer-ID sei „ab 2022 auch im Minijob zu melden“, heißt es in dem Blogbeitrag der Minijob-Zentrale. Konkret müsse ab Januar 2022 die Steuer-Identifikationsnummer der Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermittelt werden.

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„Die Steuer-ID wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig“, erklärt die Mini-Jobzentrale zu der aus elf Ziffern bestehenden Steuer-Identifikationsnummer ganz allgemein. Sie ändere sich beispielsweise auch nicht nach einer Namensänderung, einer Änderung des Personenstandes oder nach einem Umzug. „Finanzbehörden sollen durch die Nummer in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und vorhandene Informationen zuzuordnen.“

Wo finden Beschäftigte die Steuer-ID?

Die Experten der Mini-Jobzentrale erklären, wo Beschäftigte die Steuer-ID finden können:

  • „auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung,
  • dem letzten Steuerbescheid, der letzten Steuererklärung
  • dem Schreiben des BZSt bei der erstmaligen Vergabe einer Steuer-ID oder
  • dem Schreiben des Finanzamts im Oktober/November 2011 mit der Information über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM).“

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Steuer-ID ab 2022 auch im Minijob zu melden

Seien diese Dokumente nicht auffindbar, könne vom Arbeitnehmer auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern eine erneute Mitteilung der Steuer-ID beantragt werden, informiert die Minijob-Zentrale zudem in dem genannten Blogbeitrag. Arbeitgeber sollten sich „frühzeitig um die Steuer-ID ihrer Minijobber“ kümmern, so der Tipp der Experten.

Quellen: dpa, Blogbeitrag der Minijob-Zentrale

(ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © imago images / Panthermedia

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