Für Haushalte mit wenig Geld

Kindergrundsicherung für Familien – was ist bisher zu den Plänen bekannt?

Die Kindergrundsicherung soll es für Familien künftig einfacher machen, finanzielle Leistungen für Kinder zu erhalten. Im Jahr 2025 könnte es so weit sein.

Schon im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, FDP und Grüne auf eine Kindergrundsicherung geeinigt. Sie soll bisherige finanzielle Unterstützungsleistungen wie etwa das Kindergeld, Kinderfreibeträge und den Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bündeln. Die Kindergrundsicherung soll Familien mit wenig Geld zudem insgesamt entlasten. 

Kindergrundsicherung: Wann soll der Gesetzentwurf stehen?

Eingeführt werden soll die Kindergrundsicherung erst im Jahr 2025. Die Pläne dafür liegen einem Bericht des Portals deutschlandfunkkultur.de (Stand. 1. Februar) zufolge nun zur Abstimmung in den verschiedenen Ministerien. Nach der parlamentarischen Sommerpause in diesem Jahr solle der Gesetzesentwurf stehen und das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Die Kindergrundsicherung soll demnach aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch sein soll, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag.

Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen bündeln.

Pläne zur Kindergrundsicherung: Wie viel Geld soll es für Eltern geben?

Wie soll das konkret aussehen? „Der Grundbetrag soll mindestens dem Kindergeld in seiner jetzigen Form entsprechen“, heißt es in dem genannten Bericht von Deutschlandfunk Kultur zu den Plänen. Derzeit liegt das Kindergeld bei 250 Euro pro Kind und Monat. „Dieser Betrag soll alle zwei Jahre angepasst werden und zwar anhand des Existenzminimumberichts der Bundesregierung.“ Der Grundbetrag solle zudem ein „Garantiebetrag“ sein und „als solcher auch nicht mit Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld der Eltern verrechnet“ werden, heißt es in dem Bericht. „Der Zusatzbeitrag soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (derzeit 15 Euro) eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) beinhalten“, schildert das Portal zudem. Steige das Einkommen der Familie, solle der Zusatzbeitrag jedoch entsprechend kleiner werden. In dem von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Januar vorgestellten Eckpunktepapier heiße es: „Der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung sinkt, bis ab Überschreiten einer noch zu definierenden Einkommenshöhe kein Anspruch mehr besteht.“

Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen bündeln

Was soll durch die Kindergrundsicherung vereinfacht werden? Bisher können Familien mit geringem Einkommen, die aber nicht so wenig haben, dass sie auf Bürgergeld angewiesen sind, zusätzlich zum Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 250 Euro pro Kind beantragen. Sie haben zudem einen Anspruch auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ – der Staat übernimmt dabei beispielsweise Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Sportverein und Schulbedarf. „Diese Leistungen sollen nicht mehr extra beantragt werden müssen, sondern in die Kindergrundsicherung einfließen“, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (Stand: 19. Januar) anhand des Eckpunktepapiers über die Reformpläne.

Pläne zur Kindergrundsicherung: Wie können Eltern Geld für Kinder künftig beantragen?

Während bislang etwa der Kinderzuschlag sowie die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen, soll es künftig eine eigene Kindergrundsicherungsstelle geben. Geplant sind dpa zufolge auch ein „Kindergrundsicherungsportal mit einem anwendungsfreundlichen intelligenten Antragssystem“ und ein automatisierter „Kindergrundsicherungs-Check“. Durch einen Datenabgleich mit Finanzbehörden und Rentenversicherung solle die Kindergrundsicherungsstelle Familien darauf hinweisen, dass sie möglicherweise Ansprüche auf weitere Zahlungen haben.

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Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
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Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Reform soll laut Plänen 2025 in Kraft treten

Damit die Grundsicherung wie geplant 2025 in Kraft treten kann, soll im Herbst ein entsprechender Gesetzesentwurf stehen, wie auch Tagesschau.de am 19. Januar berichtet hatte. Das notwendige Gesetzgebungsverfahren solle nach der diesjährigen Sommerpause starten. Nach skeptischen Tönen aus dem Bundesfinanzministerium hatten SPD-Fraktion und Grüne die FDP zur Unterstützung der Kindergrundsicherung aufgerufen. Sozialverbände, Kinderschutz- und Familienorganisationen fordern eine Kindergrundsicherung schon seit langem.

Rubriklistenbild: © Marcel Kusch/dpa

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