Gericht in Spanien

Scheidungsurteil: Spanierin bekommt von Ex-Mann über 200.000 Euro für Hausarbeit

In einem Scheidungsverfahren hat ein Gericht einer Spanierin mehr als 200.000 Euro zugesprochen. Sie hatte sich um Haushalt und Kinder gekümmert.

Es ist wohl das erste Urteil dieser Art in Spanien: Dort muss ein Mann seiner Ex-Frau für 25 Jahre Hausarbeit eine Entschädigung von gut 204.000 Euro zahlen. Das habe ein Richter in Vélez-Málaga entschieden, berichteten am 9. März die spanische Zeitung La Vanguardia und andere Medien. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) beschreibt, was der heute 48-Jährigen laut ihren Schilderungen der Zeitung gegenüber widerfahren ist: Sie habe sich in ihrer Ehe nicht nur um Haushalt und Kinder kümmern, sondern auch in den Fitnessstudios ihres Mannes arbeiten müssen. Mindestens zehn Stunden pro Tag habe sie geschuftet. Dafür habe sie aber weder finanzielle noch moralische Anerkennung erhalten.

Scheidungsurteil: Mann muss Ex-Frau für Hausarbeit mehr als 200.000 Euro zahlen

„Ich hatte nicht einmal eine Bankkarte“ – 48-Jährige über ihre Geschichte

„Ich hatte nicht einmal eine Bankkarte.“ Haus, Grundstücke, Autos und andere Besitztümer seien auf den Namen des Mannes eingetragen gewesen, heißt es in dem Beitrag unter anderem. Wegen der zwei gemeinsamen Töchter (heute 19 und 14 Jahre alt) und der Angst, allein nicht zurechtzukommen, habe sie sich aber erst nach rund 25 Jahren im Jahr 2020 scheiden lassen.

Für 25 Jahre Hausarbeit muss ein Mann in Spanien seiner Ex-Frau eine Entschädigung von gut 204.000 Euro zahlen. (Symbolbild)

Scheidungsurteil in Spanien – Entschädigung für Hausarbeit

„Nach Angaben von Experten ist es wohl das erste Urteil dieser Art in Spanien“, schreibt dpa – obwohl Artikel 1438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs des Landes unter bestimmten Bedingungen, etwa der Unterzeichnung einer Gütertrennungsvereinbarung, eine finanzielle Entschädigung für Hausarbeit nach einer Trennung vorsehe. Das Urteil könnte Signalwirkung haben, da es „Klagen anderer Frauen die Tür öffnet“, stellte La Vanguardia demzufolge fest.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Die 48-Jährige hat den Berichten zufolge erzählt, dass viele Anwälte, die sie kontaktiert habe, sie trotz der geltenden Gesetze gewarnt hätten, sie würde mit einer solchen Klage nur Zeit und Geld verschwenden. Die ihr nun zugesprochene Entschädigung wurde, wie es in dem dpa-Bericht weiter heißt, anhand des Mindestgehalts berechnet. Zudem werde sie gemäß Urteil Unterhalt für sich und ihre Töchter bekommen. „Ich rede mit den Medien nur, damit Frauen ermutigt werden, das einzufordern, was ihnen zusteht“, beteuerte die 48-Jährige demnach. „Es gibt viele Frauen, die hilflos sind.“

Rubriklistenbild: © YAY Images/Imago

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